Vor einem Auftrag
AGB und Vertragsunterlagen.
Auf dieser Website können Sie Informationen lesen und eine Beratung anfragen. Ein Werkvertrag wird hier nicht online geschlossen.
Welche Bedingungen gelten?
Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die darin bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls weitere Vertragsunterlagen, die Sie vor Ihrer Unterschrift erhalten. Leistungsumfang, Preis, Zahlungsplan und Förderbedingung ergeben sich aus Ihrem konkreten Angebot. Individuelle Vereinbarungen gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Wärmepumpe und ThermoCheck
Die folgenden Fassungen betreffen Wärmepumpenaufträge für Verbraucher. Sie unterscheiden den ersten Vertrag mit ThermoCheck und einen gegebenenfalls anschließenden neuen Vertrag. Sie können den vollständigen AGB-Wortlaut hier lesen oder als PDF speichern. Die Veröffentlichung dient der Vorabinformation; maßgeblich bleibt die mit Ihrem Angebot übermittelte Fassung einschließlich der individuellen Vereinbarungen.
Das Datum in Ziffer 1.1 bezeichnet den Stand des AGB-Wortlauts. Der Dokumentstand nennt die Ausgabe der Angebotsvorlage, aus der dieser Wortlaut hier unverändert übernommen ist. Frühere Fassungen, etwa zu einem bereits unterschriebenen Vertrag, senden wir Ihnen auf Anfrage zu.
Wärmepumpe · Vertrag K3
Für den ersten Wärmepumpenvertrag mit ThermoCheck als erster Teilleistung.
Fassung 3.2 · Dokumentstand 29.09.2026 · R18
Vollständigen Wortlaut lesen · 17 Abschnitte
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB", Fassung 3.2, Stand: 11.09.2026) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Galvanek Bau GmbH, Am Steinbruch 3, 91466 Gerhardshofen (nachfolgend „Galvanek Bau") und dem Kunden, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Diese AGB gelten ausschließlich für die Lieferung und Installation von Wärmepumpenanlagen einschließlich der damit verbundenen Planungs-, Beratungs- und Montageleistungen. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Galvanek Bau ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Galvanek Bau schuldet als einheitliches Werk (§§ 631 ff. BGB) eine auf Grundlage der Heizlastberechnung und Auslegung (Ziffer 3.1) für das Gebäude des Kunden geplante, in dessen bestehende Heizungs- und Elektroanlage eingebundene und in Betrieb genommene Wärmepumpenheizung; den hydraulischen Abgleich schuldet Galvanek Bau, soweit er im Angebot als Position ausgewiesen ist. Geschuldet ist dieser Erfolg, nicht die Übergabe einzelner Geräte; Geräte und Material werden zur Einbaustelle geliefert und dort von Galvanek Bau eingebaut. Liegt im Einzelfall ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) vor, gelten die §§ 650i ff. BGB vorrangig.
2. Vertragsschluss
2.1 Das von Galvanek Bau erstellte Angebot ist bis zum Ablauf der im Angebot genannten Gültigkeit verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden zustande. Einer gesonderten Auftragsbestätigung bedarf es nicht.
2.2 Galvanek Bau teilt dem Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vertragsschluss in Textform den Termin für den ThermoCheck mit (ThermoCheck-Termin). Die Mitteilung des ThermoCheck-Termins ist keine Voraussetzung des Vertragsschlusses und löst keine Fälligkeit nach dem Zahlungsplan aus.
2.3 Galvanek Bau bedient sich zum Zwecke der Vertragsanbahnung freier Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Mündliche Erklärungen, Zusagen oder Nebenabreden des Handelsvertreters begründen keine vertraglichen Verpflichtungen, sofern sie nicht im Angebot oder in Textform durch Galvanek Bau bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben gemäß § 305b BGB unberührt.
2.4 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang werden abschließend bestimmt durch (a) das von Galvanek Bau erstellte und vom Kunden unterzeichnete Angebot, (b) den Liefer- und/oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, (c) den Prüfbericht des ThermoChecks gemäß Ziffer 3, soweit er die Ausführung bestätigt, sowie (d) diese AGB. Bei Widersprüchen gehen die vorgenannten Dokumente in der genannten Reihenfolge vor.
2.5 Bonität. Galvanek Bau ist berechtigt, die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergibt eine innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vertragsschluss durchgeführte Bonitätsprüfung, dass die Zahlungsfähigkeit für den vereinbarten Zahlungsplan nicht gesichert ist, endet der Vertrag mit Zugang einer Mitteilung in Textform, die den Grund nennt (auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB); bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von vierzehn (14) Tagen zurückerstattet.
3. ThermoCheck (technische Prüfung als erste Teilleistung)
3.1 Galvanek Bau erbringt als erste Teilleistung den ThermoCheck. Dieser umfasst ausschließlich: (a) die 3D-Aufnahme des zugänglichen Gebäudebestands mittels LiDAR-Scan und Punktwolke; (b) die Aufnahme der Gebäude-, Heizungs- und Elektrodaten einschließlich Aufstellorten, Durchgängen und Leitungswegen, fotografisch dokumentiert; (c) die Erfassung der vorhandenen Heizflächen nach Anzahl, Bauart und Maßen sowie ihres Zustands nach Inaugenscheinnahme und Angabe des Kunden; (d) die Prüfung der Regelbedingungen nach Ziffer 6.1 anhand des zugänglichen Bestands; (e) die Berechnung der Gebäude- und Raumheizlast nach DIN/TS 12831-1:2020-04; (f) die Auslegung des Wärmepumpensystems nach VDI 4645:2018-03; (g) die rechnerische Bewertung der vorhandenen Heizflächen bei verschiedenen Systemtemperaturen; (h) die Berechnung der Volumenströme und der Ventil-Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich; (i) den Prüfbericht mit der Aussage zur technischen Machbarkeit. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs an der Anlage ist nicht Gegenstand des ThermoChecks; sie ist eine gesonderte Leistung und nur geschuldet, soweit sie im Angebot als Position ausgewiesen ist. Der ThermoCheck wird zerstörungsfrei durchgeführt; er umfasst keine Öffnung von Bauteilen, keine Bauteil- oder Probeöffnungen, keine Kernbohrungen, keine Erd- oder Baugrunduntersuchung, keine statische Prüfung, keine Schadstoffuntersuchung, keine Messung an verdeckt geführten Leitungen, keine Einholung von Zustimmungen oder Auskünften Dritter und keine Prüfung der Angaben des Kunden auf ihre Richtigkeit. Der ThermoCheck ist eine selbständige Teilleistung; geschuldet sind die Prüfung und der Prüfbericht, nicht ein bestimmtes Prüfergebnis.
3.2 Der ThermoCheck wird innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Vertragsschluss vor Ort durchgeführt. Die Frist beginnt nicht vor dem Tag, an dem der Kunde einen ihm angebotenen Zugangstermin bestätigt hat; bietet Galvanek Bau innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 einen Termin an und ist der Kunde verhindert, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung. Der Prüfbericht wird dem Kunden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach vollständiger Durchführung in Textform übergeben. Waren Bereiche des Gebäudes nicht zugänglich oder Angaben des Kunden unvollständig, beginnt diese Frist erst mit deren Nachholung; Galvanek Bau teilt dem Kunden unverzüglich in Textform mit, was fehlt. Der Kunde gewährt hierzu Zugang gemäß Ziffer 5.9.
3.3 Wertersatz bei Widerruf nach verlangtem Beginn. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Galvanek Bau vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Leistungen beginnt (Erklärung zum vorzeitigen Beginn auf der Widerrufsseite des Angebots), und widerruft er den Vertrag danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Wertersatz beträgt für den vollständig erbrachten ThermoCheck 2.975,00 € brutto (2.500,00 € netto) und für den begonnenen Fördermittelservice (Vorbereitung und Stellung des Förderantrags) 1.500,00 € brutto, jeweils nur soweit die Leistung tatsächlich erbracht wurde; teilweise erbrachte Leistungen werden anteilig angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wert der erbrachten Leistung geringer ist. Galvanek Bau legt die Kalkulation der Anteile auf Verlangen offen. Der ThermoCheck und der Fördermittelservice sind selbständige Teilleistungen. Der ThermoCheck wird zu Beginn dieses Vertrags erbracht. Der Fördermittelservice wird auf Grundlage des Vertrags erbracht, der nach dem Prüfbericht an die Stelle dieses Vertrags tritt (Ziffer 6.2 und 6.3); tritt ein solcher Vertrag nicht wirksam an die Stelle dieses Vertrags und besteht dieser Vertrag fort, erbringt Galvanek Bau ihn auf dessen Grundlage. Von dem im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreis entfallen auf den ThermoCheck 2.975,00 € brutto (2.500,00 € netto) und auf den Fördermittelservice 1.500,00 € brutto (1.260,50 € netto); diese Beträge sind im Gesamtpreis enthalten und werden nicht zusätzlich geschuldet. Sie geben den Anteil dieser Teilleistungen am Gesamtpreis wieder und sind deshalb bei der Berechnung des Wertersatzes (§ 357a BGB) maßgeblich; die übrigen Leistungen werden anteilig aus dem verbleibenden Gesamtpreis berechnet. Über den Wertersatz nach diesen Sätzen hinaus schuldet der Kunde im Fall des Widerrufs keine weiteren Kosten, insbesondere keine Bestell-, Storno-, Logistik- oder Lagerkosten.
3.4 Der Prüfbericht ist Grundlage der weiteren Ausführung (Ziffer 2.4 lit. c). Die im Prüfbericht festgehaltene Kalkulationsgrundlage (insbesondere Heizlast, Auslegungs-Vorlauftemperatur, Aufstellorte, Leitungsweg, Heizflächen) gilt als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB, soweit der Prüfbericht die Ausführung zum Festpreis bestätigt.
3.5 Aufstellort. Die im Angebot genannten Aufstellorte der Außen- und Inneneinheit sind Planungsgrundlage und werden im ThermoCheck verbindlich festgelegt. Galvanek Bau darf den Aufstellort ändern, soweit dies aus technischen oder rechtlichen Gründen (insbesondere Schall- und Brandschutz, Statik, Anschlussbedingungen, Mindestabstände, behördliche oder nachbarrechtliche Vorgaben) erforderlich ist, und informiert den Kunden vor Ausführung in Textform. Eine Änderung des Aufstellorts führt für den Kunden zu keinen Mehrkosten. Stellt die Änderung eine wesentliche Abweichung dar (anderer Gebäudeteil oder Außenbereich, erhebliche optische, akustische oder funktionale Beeinträchtigung), kann der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Information in Textform vom Vertrag zurücktreten; Ziffer 6.8 und 6.9 gelten entsprechend.
3.6 Speicherauslegung. Die Auslegung des Puffer- und Brauchwasserspeichers erfolgt anhand der im ThermoCheck erhobenen Angaben zum Warmwasserbedarf. Weicht der tatsächliche Bedarf hiervon ab, begründet dies keinen Mangel.
3.7 Versorgungsunterbrechung. Im Zuge der Demontage der Bestandsheizung und der Installation der Wärmepumpe kann es zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Warmwasser- und/oder Heizungsversorgung von bis zu vier (4) Tagen kommen. Eine darüber hinausgehende Verlängerung berechtigt den Kunden nur dann zu Ansprüchen, wenn Galvanek Bau sie zu vertreten hat.
4. Rechte und Pflichten von Galvanek Bau
4.1 Hauptleistungspflicht von Galvanek Bau ist das Werk nach Ziffer 1.3 gemäß Angebot und Prüfbericht. Nicht Teil des Leistungsumfangs sind insbesondere der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber, der Netzanschluss, die Anmeldung beim Messstellenbetreiber sowie die Abmeldung des Gaszählers.
4.2 Die Wärmepumpe gilt als betriebsbereit, sobald sie erstmalig in Betrieb genommen wurde und der Kunde die Installation abgenommen hat oder die Abnahme zu Unrecht verweigert. Galvanek Bau ist berechtigt, die geschuldete Leistung in Teilleistungen (insbesondere Fundamentmontage, Heizungs(de)montage, Elektromontage) zu erbringen.
4.2a Umfang der Inbetriebnahme. Die im Festpreis enthaltene Inbetriebnahme umfasst ausschließlich: (a) hydraulische und elektrische Anbindung an die bauseits vorhandenen, normgerechten Schnittstellen; (b) erstmalige Befüllung nach VDI 2035 (vgl. Ziffer 11.5); (c) erstmalige Inbetriebsetzung und Funktionsprüfung; (d) Grundeinstellung der Heizkurve auf Basis der Heizlastberechnung; (e) Einbindung des herstellerseitig serienmäßig vorgesehenen WLAN-/Konnektivitätsmoduls in das vom Kunden gemäß Ziffer 5.6 bereitzustellende Netzwerk. Nicht enthalten: (i) hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VOB/C) bzw. nach KfW-Förderung, sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen; (ii) Einrichtung/Konfiguration/Anschluss eines separaten Wärmepumpen-Stromzählers oder Eigenverbrauchszählers; (iii) Konfiguration von Smart-Home-Systemen oder Anbindung an Drittsysteme; (iv) Nacheinregelungen oder Optimierungen der Heizkurve nach Inbetriebnahme aufgrund individuellen Nutzerverhaltens. Diese Leistungen sind ausschließlich gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung zu erbringen.
4.2b Annahme von Teillieferungen. Galvanek Bau ist – über § 266 BGB hinaus – berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen abzunehmen. Zumutbar insbesondere, wenn eigenständig nutzbar oder abgeschlossener Bauabschnitt (z. B. Fundamentmontage, Heizungsdemontage, Elektromontage). Galvanek Bau ist berechtigt, Teilleistungen gemäß Ziffer 7.3 zur Zahlung zu stellen. Eine Verweigerung der Annahme zumutbarer Teillieferungen begründet einen Annahmeverzug mit den Folgen der Ziffern 8.3, 8.4 und 8.7.
4.3 Die Planungsleistung basiert auf der raumweisen Heizlastermittlung nach DIN/TS 12831-1:2020-04 anhand der im ThermoCheck erhobenen Bestandsdaten. Galvanek Bau wird dem Kunden anhand der Heizlastberechnung mitteilen, in welchen Räumen ein Tausch der vorhandenen Heizkörper aus technischer Sicht erforderlich ist, um die Norm-Innentemperaturen bei der zu verwendenden Vorlauftemperatur zu erreichen.
4.4 Ergibt der ThermoCheck, dass ein Heizkörpertausch erforderlich ist, um die Norm-Innentemperaturen bei der vorgesehenen Vorlauftemperatur zu erreichen, ist die Regelbedingung nach Ziffer 6.1 lit. (a) bzw. (d) nicht erfüllt; es gelten Ziffer 6.2 und 6.3. Lehnt der Kunde ein hierauf gerichtetes neues Angebot ausdrücklich und in Kenntnis der im Prüfbericht konkret benannten Folgen (betroffene Räume, Außentemperaturen, voraussichtliche Raumtemperaturen) ab und wird der Vertrag zum bisherigen Umfang fortgeführt, schuldet Galvanek Bau das Erreichen der Norm-Innentemperaturen in den betroffenen Räumen nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte für nicht von dieser Aufklärung umfasste Bestandteile bleiben unberührt.
4.5 Stellt sich aufgrund von bauseitigen, technischen, rechtlichen oder sonstigen, von Galvanek Bau nicht zu vertretenden Umständen heraus, dass die im Angebot ausgewiesene Heizleistung in kW nicht vollständig erreicht werden kann, wird Galvanek Bau den Kunden rechtzeitig vor Ausführung in Textform informieren. Bei einer Abweichung bis zu 10 % hat der Kunde nach seiner Wahl: (a) die Leistung gegen anteilige Gutschrift abzunehmen; oder (b) eine Nachbesserung durch Anpassung der Anlage zu verlangen, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. Bei Abweichungen über 10 % wird Galvanek Bau die Installation eines elektrischen Zuheizers oder eine andere geeignete Lösung anbieten. Lehnt der Kunde dieses Angebot ab und ist auch eine Anpassung nach lit. (b) nicht möglich oder zumutbar, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu; bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der Vergütung nach Ziffer 6.8 zurückerstattet. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
4.6 Galvanek Bau darf zur Erfüllung der Vertragspflichten Erfüllungsgehilfen einschalten und solche durch andere ersetzen, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf.
4.7 Angaben anderer Hersteller zu verwendeten Materialien oder Komponenten (insbesondere Datenblätter) macht sich Galvanek Bau nicht zu eigen. Maßgeblich für die Mangelfreiheit sind ausschließlich die im Angebot, im Prüfbericht und in diesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Herstellerprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Effizienzwerte basieren typischerweise auf Idealbedingungen und sind unverbindlich (vgl. Ziffer 10).
4.8 Galvanek Bau ist berechtigt, im Falle der Nichtverfügbarkeit von Waren oder Materialien aufgrund von geopolitischen Ereignissen, Naturkatastrophen, politischen Maßnahmen, Streiks oder ähnlichen, nicht beeinflussbaren Faktoren alternative Komponenten zu verwenden. Die Alternative muss kumulativ erfüllen: (a) gleiche/höhere Energieeffizienzklasse; (b) gleiche/höhere Heizleistung in kW; (c) gleiche/bessere Schallemission (dB); (d) keine Mehrkosten; (e) kein Verlust der Förderfähigkeit oder des Garantieumfangs. Galvanek Bau informiert vor Verwendung in Textform. Ist die Substitution nicht zumutbar, kann der Kunde sie ablehnen und zurücktreten.
4.9 Galvanek Bau schließt die Wärmepumpe an den bauseits vorhandenen Potentialausgleich an. Die Prüfung der elektrischen Anlage (Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) umfasst ausschließlich die neu errichteten Anlagenteile im Zusammenhang mit der Wärmepumpeninstallation.
4.10 Sofern für den Anschluss Module gemäß § 14a EnWG (Steuerbarkeit nach Modul 1 und Modul 3) erforderlich sind, werden diese im Angebot ausgewiesen. Auswirkungen der Netzentgeltregulierung oder einer Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber auf die vereinbarte Wärmeleistung gehen nicht zu Lasten von Galvanek Bau.
5. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere baurechtliche Genehmigungen, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sowie nachbarrechtliche Zustimmungen.
5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Mitteilungen vor Beginn der Arbeiten einzuholen, insbesondere die Anmeldung beim Messstellenbetreiber, die Abmeldung des Gaszählers sowie die Klärung etwaiger Anschluss- und Benutzungszwänge für ein Wärmenetz am Aufstellort.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude samt der bestehenden Heizungsanlage für die Durchführung der Leistung geeignet ist. Galvanek Bau geht davon aus, dass Gebäude und Heizungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und in regelmäßigen Intervallen gewartet wurden (Richtwerte: C-Stahl alle 4 Jahre, Kupfer/Heizkörper alle 6 Jahre, Fußbodenheizung alle 8 Jahre). Bei Zweifeln an der Eignung – insbesondere Statik, Dachstuhl oder Tragfähigkeit – hat der Kunde diese auf eigene Kosten durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Mehrkosten infolge unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden trägt der Kunde nach Maßgabe von Ziffer 10.5.
5.4 Die Hauselektrik, der Zählerschrank, der Hausanschlusskasten (HAK) sowie ein gegebenenfalls erforderlicher zusätzlicher zweiteiliger Zählerschrank liegen nicht im Verantwortungsbereich von Galvanek Bau. Erforderliche Arbeiten zur Anschlusssicherstellung fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden und sind durch ihn auf eigene Kosten zu erbringen.
5.5 Bestehende elektrische Anlagen müssen den technischen Normen der VDE 0100 sowie den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen. Galvanek Bau prüft im ThermoCheck, ob der vorhandene Zählerschrank TAB-konform ist und für die Anschlussleistung ausreicht (Regelbedingung Ziffer 6.1 lit. c); erforderliche Ertüchtigungen sind nicht Teil des Festpreises. Sofern eine Wandlermessung erforderlich sein sollte, ist diese durch den Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen.
5.6 Der Kunde stellt sicher, dass ab dem ersten Tag der Installation am Standort der Hydraulikstation (WLAN) sowie an der Unterverteilung (LAN) eine funktionsfähige und stabile Internetverbindung mit ausreichender Signalstärke verfügbar ist und im laufenden Betrieb dauerhaft aufrechterhalten wird. Funktionsbeeinträchtigungen oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Internetverbindung fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
5.7 Der Kunde erklärt, dass das Gebäude in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zur Beauftragung der Leistung besitzt.
5.8 Die in den Ziffern 5.1 bis 5.7 aufgeführten Voraussetzungen müssen vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung und auf seine eigenen Kosten erfüllt werden. Galvanek Bau behält sich das Recht vor, zusätzliche Nachweise zur Verifizierung anzufordern.
5.9 Der Kunde gewährt Galvanek Bau bzw. den von Galvanek Bau beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen und Arbeitsflächen. Der Kunde stellt freigeräumte Arbeitsflächen zur Verfügung.
5.10 Die folgenden Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und durch den Kunden auf eigene Kosten zu erbringen oder gesondert zu beauftragen: (a) Maurerarbeiten, insbesondere das Aufstemmen oder Entfernen von Wänden; (b) Putzarbeiten zur Wiederherstellung von Wänden und Decken (Galvanek Bau schuldet ausschließlich den fachgerechten Durchbruch); (c) das Wiederanlegen von Rasenflächen oder gärtnerische Nachbesserungen; (d) das Umpumpen von Restöl in andere Tanks (das Abpumpen ist im Angebot enthalten, soweit ausgewiesen); (e) die Bereitstellung sanitärer Einrichtungen für das Montagepersonal (mobile Toilette/„Dixi") bei Bauvorhaben mit einer Bauzeit von mehr als drei (3) Tagen, sofern eine Nutzung der häuslichen Sanitäreinrichtungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
5.11 Die Verlegung neu errichteter Rohrleitungen, Kabel und sonstiger Versorgungsleitungen erfolgt grundsätzlich Aufputz, sofern im Angebot oder Prüfbericht nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Unterputz-Verlegung erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Beauftragung.
5.12 Vermietete Objekte und Mehrparteienhäuser. Befindet sich der Aufstellort oder ein für die Leistungserbringung erforderlicher Bereich (insbesondere zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der Inbetriebnahme oder der Heizkurveneinstellung) in einer vermieteten oder von Dritten genutzten Einheit, gilt Folgendes: (a) Der Kunde ist verpflichtet, den ungehinderten Zugang der jeweiligen Mieter bzw. Nutzer zu den von Galvanek Bau vorgegebenen Terminen sicherzustellen. Galvanek Bau gibt nach erfolglosem Bemühen um eine einvernehmliche Terminabstimmung verbindliche Termine vor; eine vom Kunden gewünschte Terminverschiebung ist nur zulässig, wenn sie Galvanek Bau spätestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem vorgesehenen Termin in Textform angezeigt wird. (b) Sagt der Kunde, ein Mieter oder Nutzer einen Termin kurzfristiger als achtundvierzig (48) Stunden vorher ab oder ist der Zugang aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist Galvanek Bau berechtigt, die Stillstands- und Anfahrtspauschale gemäß Ziffer 8.3 (333,20 € inkl. 19 % USt. je angefangenem Arbeitstag und betroffenem Monteur) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (c) Sind innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Wochen nach erstmaliger Terminstellung zwei (2) oder mehr Termine zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs oder der abschließenden Inbetriebnahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ausgefallen oder kurzfristig abgesagt worden, kann Galvanek Bau für die bis dahin erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung in Höhe ihres Wertes verlangen (§ 632a Abs. 1 BGB) und Entschädigung nach § 642 BGB beanspruchen; Ziffer 8.7 bleibt unberührt. Die noch ausstehenden Leistungen bleiben geschuldet und werden nachgeholt, sobald der Kunde den Zugang gewährt. Die Abnahme richtet sich nach Ziffer 8.5, sobald die Leistung fertiggestellt ist; bis dahin bleiben Gefahrtragung (§ 644 BGB), die Fälligkeit der Schlussrate nach Ziffer 7.3 lit. (b) und der Beginn der Verjährung unberührt.
5.13 Durch den Netzbetreiber veranlasste Fremdleistungen – insbesondere Arbeiten am Zähler, am Zählerplatz oder am Hausanschluss, die der Netzbetreiber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte ausführen lässt – sind nicht Bestandteil des Festpreises und werden dem Kunden gegenüber gesondert abgerechnet.
6. Festpreis, Regelbedingungen und auflösende Bedingungen
6.1 Der Festpreis gilt für die Ausführung unter folgenden Regelbedingungen: (a) Die vorhandenen Heizflächen decken die im ThermoCheck berechnete Heizlast bei einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C. (b) Die Außeneinheit ist ebenerdig aufstellbar; der Leitungsweg zur Inneneinheit beträgt bis zu 10 m; Standard-Wanddurchführung; kein Sonderfundament; der Schallschutzabstand ist einhaltbar. (c) Hausanschluss und Zählerschrank reichen ohne Verstärkung oder Umbau aus; der Netzbetreiber stimmt dem Anschluss ohne Auflagen zu. (d) Bestandsleitungen und Heizkörper bleiben ohne Sanierung nutzbar; kein Heizkörpertausch und keine Rohrnetzerneuerung über die im Angebot genannten Positionen hinaus. (e) Demontage der Altanlage ohne Sonderentsorgung (z. B. Öltank, Nachtspeicher). (f) Keine Genehmigung über die Standard-Anmeldung hinaus (Denkmalschutz, Bebauungsplan, Abstandsflächen). (g) Förderfähigkeit nach BEG zum Zeitpunkt der Antragstellung.
6.2 Nach Übergabe des Prüfberichts unterbreitet Galvanek Bau dem Kunden in jedem Fall innerhalb von zwanzig (20) Werktagen ein neues Angebot auf Grundlage des Prüfberichts (Vertrag nach dem ThermoCheck); ist eine Regelbedingung nicht erfüllt, enthält es die dadurch erforderlichen zusätzlichen oder anderen Leistungen. Galvanek Bau kann diese Frist in Textform einmalig um bis zu zwanzig (20) Werktage verlängern, wenn der Umfang der im Prüfbericht ausgewiesenen Abweichungen eine erneute Planung oder die Einholung von Angeboten Dritter erfordert; die Verlängerung ist vor Fristablauf zu erklären und zu begründen. Der Kunde ist zur Annahme nicht verpflichtet. Eine Erhöhung des vereinbarten Festpreises ohne neuen Vertrag findet nicht statt.
6.3 Verhältnis zu einem neuen Vertrag nach dem ThermoCheck. (1) Legt Galvanek Bau dem Kunden nach dem ThermoCheck ein neues Angebot vor (Ziffer 6.2), kann der Kunde es annehmen, solange Galvanek Bau es nicht in Textform zurückgenommen hat. Nimmt der Kunde an, wird dieser Vertrag nach Maßgabe des neuen Vertrags mit Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach dessen Vertragsschluss einvernehmlich aufgehoben, und der neue Vertrag tritt an seine Stelle (Ersetzung); bis dahin besteht dieser Vertrag fort. Nimmt der Kunde das neue Angebot verspätet an und nimmt Galvanek Bau dieses Angebot des Kunden in Textform an, gilt Satz 2 ab dem Zugang dieser Annahme entsprechend. Widerruft der Kunde den neuen Vertrag wirksam, auch nach Wirksamwerden der Aufhebung, gilt die dort vereinbarte Aufhebung als nicht erfolgt; dieser Vertrag lebt wieder auf, und Absatz 2 gilt. Wird der neue Vertrag wegen Ausfalls seiner Förderbedingung endgültig unwirksam, lebt dieser Vertrag nicht wieder auf. Mit der Ersetzung erlöschen alle Forderungen aus diesem Vertrag einschließlich der Forderung auf Vergütung des ThermoChecks; dieser ist mit seinem Anteil im Gesamtpreis des neuen Vertrags enthalten; lebt dieser Vertrag nach Satz 4 wieder auf, bestehen sie fort. Auf diesen Vertrag geleistete Zahlungen werden auf den Gesamtpreis des neuen Vertrags angerechnet. (2) Kommt der neue Vertrag nicht zustande oder widerruft der Kunde ihn, besteht dieser Vertrag mit seinem ursprünglichen Inhalt und zu dem hier vereinbarten Festpreis fort; Fristen dieses Vertrags, die während des Bestehens des neuen Vertrags abgelaufen sind, beginnen mit dem Zugang der Ablehnung, der Rücknahme des neuen Angebots oder dem Zugang des Widerrufs neu zu laufen. Der Widerruf des neuen Vertrags begründet keine Ansprüche gegen den Kunden, die über die aus diesem Vertrag ohnehin geschuldete Vergütung hinausgehen (§ 361 Abs. 1 BGB). (3) Der hier vereinbarte Festpreis gilt nach Ziffer 6.1 nur für die Ausführung unter den dort genannten Regelbedingungen. Weist der Prüfbericht Abweichungen von diesen Regelbedingungen aus, und kosten die dadurch erforderlichen Mehrleistungen, bewertet mit den Angebotswerten dieses Vertrags, sonst mit der üblichen Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB), abzüglich Gutschriften nach Ziffer 6.4, mehr als fünf Prozent (5 %) des hier vereinbarten Festpreises oder ist die Ausführung ohne sie technisch oder rechtlich unmöglich, kann Galvanek Bau diesen Vertrag durch Erklärung in Textform beenden. Unter denselben Voraussetzungen kann auch der Kunde diesen Vertrag binnen zwanzig (20) Werktagen nach Zugang des neuen Angebots in Textform beenden; Absatz 5 gilt entsprechend. Die Erklärung hat die Abweichungen und ihre Auswirkung auf den Festpreis konkret zu bezeichnen und ist innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Übergabe des Prüfberichts an den Kunden (Ziffer 3.2) abzugeben, im Fall des Absatzes 2 innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Ablehnung oder nach Zugang des Widerrufs. Das Beendigungsrecht besteht unabhängig davon, ob und wie sich der Kunde zu dem neuen Angebot verhalten hat; ein Widerruf des neuen Vertrags durch den Kunden begründet es nicht und schließt es nicht aus. Hat der Kunde das neue Angebot bereits angenommen, lässt die Beendigung dieses Vertrags den neuen Vertrag unberührt; die Ersetzung nach Absatz 1 entfällt und der neue Vertrag besteht mit seinem eigenen Inhalt fort. Die Beendigungsrechte beider Parteien ruhen, solange der neue Vertrag nach Absatz 1 an die Stelle dieses Vertrags getreten ist; entfällt die Ersetzung, leben sie wieder auf und können innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang des Widerrufs ausgeübt werden. (4) Der Kunde kann der Beendigung nach Absatz 3 widersprechen und die Ausführung ohne die abweichungsbedingten Mehrleistungen zum hier vereinbarten Festpreis verlangen, soweit das technisch und rechtlich möglich ist; Ziffer 4.4 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Endet dieser Vertrag nach Absatz 3, vergütet der Kunde ausschließlich die bis dahin erbrachten Leistungen nach Ziffer 6.8; ein Anspruch auf Ausführung zum Festpreis besteht dann nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere entgangener Gewinn, bestehen nicht. Schließen die Parteien über dasselbe Bauvorhaben einen neuen Vertrag, wird die nach Satz 1 geschuldete oder gezahlte Vergütung für den ThermoCheck und den Fördermittelservice auf dessen Gesamtpreis angerechnet. (6) Die Frist von Galvanek Bau nach Absatz 3 ist gehemmt, solange der Kunde eine geschuldete Mitwirkungshandlung nicht erbringt oder solange eine für die Beurteilung erforderliche Zustimmung oder Auskunft eines Dritten oder einer Behörde aussteht, die Galvanek Bau unverzüglich angefordert hat. Galvanek Bau zeigt dem Kunden innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Übergabe des Prüfberichts in Textform an, welche Abweichung vorliegt und welche Mitwirkung oder Auskunft noch aussteht; ohne diese Anzeige tritt keine Hemmung ein. Die Hemmung endet spätestens sechs (6) Monate nach Übergabe des Prüfberichts. Der Kunde kann diesen Vertrag in Textform beenden, wenn Galvanek Bau nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Anzeige ein neues Angebot vorgelegt oder die Beendigung erklärt hat; Absatz 5 gilt entsprechend.
6.4 Ergibt der Prüfbericht, dass eine im Angebot enthaltene Leistung entfällt, wird sie mit ihrem Angebotswert gutgeschrieben.
6.5 Nach einem Prüfbericht, der keine Abweichung ausweist, gelten die Regelbedingungen als erfüllt. Im Prüfbericht nicht ausgewiesene Abweichungen, die bei ordnungsgemäßer Durchführung des ThermoChecks erkennbar waren, gehen zu Lasten von Galvanek Bau; die Ausführung erfolgt insoweit zum vereinbarten Festpreis. Erkennbar im Sinne dieser Ziffer ist, was mit den in Ziffer 3.1 genannten Mitteln feststellbar war. Abweichungen, die damit nicht feststellbar waren, gelten als nicht erkennbar und als mit ihrer Entdeckung eingetreten; bei Zustimmungen und Auskünften Dritter ist das der Zugang der Entscheidung bei Galvanek Bau. In diesem Fall bietet Galvanek Bau die erforderliche Mehrleistung innerhalb von zwanzig (20) Werktagen ab Entdeckung zu angemessenen, marktüblichen Preisen als gesonderten Vertrag an; der Kunde ist zur Annahme nicht verpflichtet, und dieser Vertrag besteht im Übrigen fort. Der Kunde kann statt der Annahme verlangen, dass die Leistung ohne die Mehrleistung ausgeführt wird, soweit dies technisch möglich ist; Ziffer 4.4 Satz 2 gilt entsprechend. Ist die Ausführung ohne die Mehrleistung nicht möglich und nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang an, endet dieser Vertrag mit Ablauf dieser Frist (auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB). Galvanek Bau weist den Kunden in dem Angebot ausdrücklich und drucktechnisch hervorgehoben auf diese Rechtsfolge und auf den Fristbeginn hin. Erbrachte Leistungen werden nach Ziffer 6.8 vergütet, Zahlungen angerechnet.
6.6 Förderzusage. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung der Förderzusage, sofern die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung (insbesondere KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Förderkennziffer 458) im Angebot als entscheidungserheblich vermerkt ist. Lehnt die zuständige Förderstelle den Antrag durch Verwaltungsakt endgültig ab, erlischt der Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen mit Zugang der Mitteilung. Für Vorhaben mit BEG-Förderung gilt ausschließlich die aufschiebende Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag; Satz 1 findet keine Anwendung.
6.7 Vorbereitungstätigkeiten. Bis zum Eintritt der im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung, in den Fällen der Ziffer 6.6 Satz 1 bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung, führt Galvanek Bau ausschließlich solche Vorbereitungstätigkeiten durch, die keinen Vorhabenbeginn im Sinne der Förderrichtlinie auslösen (Klärung mit dem Netzbetreiber, Fachplanung). Bestellungen beim Hersteller erfolgen erst nach Eintritt der im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung, nach Ablauf der Widerrufsfrist und nach Übergabe eines Prüfberichts, der die Ausführung bestätigt.
6.8 Vergütung erbrachter Leistungen bei Vertragsende. Endet der Vertrag nach Ziffer 2.5, 3.5, 4.5, 4.8, 6.3, 6.5 oder 6.6, erweist sich das Vorhaben nach dem Prüfbericht als nicht ausführbar oder kommt der Vertrag ganz oder teilweise nicht zustande, weil die im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarte aufschiebende Bedingung nicht eintritt, vergütet der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen: den ThermoCheck mit 2.975,00 € brutto, den Fördermittelservice mit 1.500,00 € brutto (jeweils Ziffer 3.3, nur soweit erbracht, mit dem dort vorbehaltenen Gegenbeweis) sowie weitere nachgewiesene Leistungen und nicht stornierbare oder nur gegen Stornogebühr stornierbare Bestellungen nach Aufwand. Leistungen, die Galvanek Bau nach Abschluss eines neuen Vertrags über dasselbe Bauvorhaben in Erfüllung jenes Vertrags erbracht hat, bleiben hier außer Ansatz, unabhängig davon, ob der Kunde dort Wertersatz schuldet; Bestellungen, die nach Ziffer 6.7 noch nicht erfolgen durften, werden nicht vergütet. Ein darüber hinausgehender Vergütungsanspruch, insbesondere entgangener Gewinn, besteht in diesen Fällen nicht. Geleistete Zahlungen werden verrechnet; ein Überschuss wird innerhalb von vierzehn (14) Tagen erstattet. Diese Regelung gilt als selbständige Abrede auch dann, wenn der Vertrag infolge des Bedingungseintritts endet. Sie gilt nicht, soweit der Kunde den Vertrag widerruft; dann gelten ausschließlich Ziffer 3.3 und Ziffer 14.
6.9 Nicht zu vergüten sind (a) Leistungen, die allein wegen eines von Galvanek Bau zu vertretenden Fehlers unbrauchbar geworden sind, (b) Leistungen, soweit Galvanek Bau den Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung zu vertreten hat, und (c) Leistungen, soweit der Kunde aus einem von Galvanek Bau zu vertretenden Grund zurücktritt, insbesondere nach Ziffer 3.5 sowie in den Fällen der Ziffern 4.5 und 4.8.
7. Preise, Vorauszahlung, Abschlagszahlungen
7.1 Alle von Galvanek Bau angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.
7.2 Galvanek Bau erbringt vor und unmittelbar nach Vertragsschluss erhebliche Vorabaufwendungen, die Liquidität binden (ThermoCheck mit Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831-1:2020-04 und Auslegung nach VDI 4645:2018-03; nach Ablauf der Widerrufsfrist die Beschaffung der Wärmepumpe und Komponenten beim Hersteller mit verbindlicher Lieferantenanzahlung, regelmäßig 30 % der Materialkosten; Reservierung von Montagekapazitäten und Subunternehmerleistungen; kaufmännische Vertragsabwicklung). Vor diesem Hintergrund ist Galvanek Bau aus sachlich rechtfertigendem Grund berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Bruttoauftragswerts nach Eintritt der im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung, frühestens jedoch nach Ablauf der Widerrufsfrist, in Rechnung zu stellen. Aus diesem Vertrag wird eine Vorauszahlung nicht fällig, solange nach dem ThermoCheck ein neuer Vertrag nach Ziffer 6.2 zustande kommen kann; sie wird erst fällig, wenn feststeht, dass ein solcher Vertrag nicht zustande kommt und dieser Vertrag fortbesteht. Die Vorauszahlung dient ausschließlich der Deckung der vorgenannten Vorabaufwendungen und wird im Falle eines wirksamen Widerrufs gemäß Ziffer 14 nach Maßgabe der dortigen Wertersatzregelung abgerechnet.
7.3 Zahlungsplan. Nach Anrechnung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 7.2 werden fällig: (a) 45 % des Bruttoauftragswerts (Abschlag), sobald (i) die wesentlichen Anlagenkomponenten (insbesondere Außeneinheit, Inneneinheit bzw. Hydraulikmodul und Speicher) am Aufstellort angeliefert sind, (ii) bei Bodenaufstellung das Fundament im Erdreich hergestellt ist und (iii) die elektrische Vorinstallation (Zuleitung und Absicherung für die Wärmepumpe) ausgeführt ist. Fundament und elektrische Vorinstallation sind keine Voraussetzung, soweit sie bauseits erbracht werden. Galvanek Bau weist die Voraussetzungen mit der Abschlagsrechnung durch Lieferschein oder Fotodokumentation nach. Wandkonsole, Aufständerung, Flachdach- und sonstige Sondermontage, Leitungsweg und Kernbohrungen sowie das Aufsetzen, Befestigen und Anschließen der Geräte gehören zur Endmontage und sind keine Voraussetzung der Fälligkeit. Der Abschlag ist sofort zahlbar; solange der fällige und nicht berechtigt zurückbehaltene Betrag nicht gezahlt ist, ist Galvanek Bau zur Endmontage nicht verpflichtet (§ 320 BGB), und Ausführungstermine verschieben sich entsprechend (Ziffer 8.8); (b) der verbleibende Restbetrag von 5 % des Bruttoauftragswerts mit Abnahme der Gesamtleistung gemäß Ziffer 8.5 (Schlussrechnung), zahlbar binnen 7 Kalendertagen nach Zugang. Mit vollständiger Zahlung des Abschlags nach lit. (a) geht das Eigentum an den angelieferten Stoffen und Bauteilen auf den Kunden über, sofern er nicht nach seiner Wahl stattdessen Sicherheit verlangt (§ 632a Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 BGB; Ziffer 12.2). Jede Abschlagsforderung wird durch eine Aufstellung nachgewiesen, die eine schnelle und sichere Beurteilung ermöglicht; die Aufstellung darf Leistungspositionen anteilig nach Fertigstellungsgrad ansetzen. Maßgeblich ist der Leistungsumfang gemäß Ziffer 2.4. Die Arbeiten beginnen nach Zahlungseingang der Vorauszahlung; die Endmontage beginnt nach Zahlungseingang des Abschlags nach lit. (a). Weitergehende Abschläge nach § 632a BGB gegen erbrachte Teilleistungen bleiben zulässig, soweit in Textform vereinbart. § 632a Abs. 1 Satz 2 und § 641 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
7.4 Sofern im Einzelfall ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt, wird keine Vorauszahlung nach Ziffer 7.2 verlangt. Galvanek Bau kann in diesem Fall Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen verlangen, für angelieferte Stoffe und Bauteile nur gegen Übertragung des Eigentums oder Sicherheit nach Wahl des Kunden (§ 632a Abs. 1 Satz 6 BGB); ihre Summe ist vor Abnahme zwingend auf 90 % des Bruttoauftragswerts einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen begrenzt (§ 650m Abs. 1 BGB). Die in diesem Fall dem Kunden bei der ersten Abschlagszahlung zu leistende Sicherheit in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der gesetzliche Schutz nach § 641 Abs. 3 BGB (Druckzuschlag bei Mängeln) bleibt in jedem Fall erhalten.
7.5 Galvanek Bau ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an Dritte (insbesondere Finanzierungspartner, Factoring-Dienstleister) abzutreten. Bei Abtretung werden personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang übermittelt; Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
7.6 Der vereinbarte Festpreis ist verbindlich. Eine Anpassung des Preises wegen veränderter Marktpreise für Materialien oder Bauteile findet nicht statt; § 313 BGB bleibt unberührt.
7.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Galvanek Bau berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einzustellen und den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen.
7.8 Zurückbehaltung von Fördernachweisen. Galvanek Bau ist gemäß § 273 BGB berechtigt, die Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD), der Fachunternehmererklärung sowie weiterer für den Abruf von Fördermitteln erforderlicher Nachweise zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag vollständig ausgeglichen sind. Dies gilt nicht, soweit und solange der Kunde Zahlungen berechtigt nach § 641 Abs. 3 BGB zurückbehält (höchstens das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten); in diesem Fall werden die Nachweise unverzüglich nach Beseitigung des Mangels oder nach Ausgleich des unstreitigen Betrags ausgestellt. Galvanek Bau wird die Nachweise in jedem Fall so rechtzeitig ausstellen, dass dem Kunden die Einhaltung der Nachweisfrist des Fördergebers möglich bleibt.
7.9 Aufrechnung. Gegen Forderungen von Galvanek Bau kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln aus diesem Vertrag sowie für entscheidungsreife Gegenforderungen aus diesem Vertragsverhältnis.
8. Termine, Mitwirkung und Materialanlieferung
8.1 Die im Angebot oder in einer Terminmitteilung genannten Bau- und Liefertermine sind unverbindliche Wunschtermine, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart. Die Einhaltung setzt rechtzeitige und mangelfreie Selbstbelieferung durch Unterlieferanten sowie vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Galvanek Bau schuldet die Fertigstellung spätestens sechs (6) Monate nach dem späteren von Wunschtermin und Eintritt der aufschiebenden Bedingung des Liefer- und Leistungsvertrags (Leistungszeit), verlängert um Zeiten, in denen Galvanek Bau durch nicht zu vertretende Umstände gehindert ist (insbesondere Lieferengpässe nach Ziffer 13.2, ausstehende Zustimmungen oder Genehmigungen, fehlende Mitwirkung des Kunden). Danach kann der Kunde in Textform eine Nachfrist von mindestens sechs (6) Wochen setzen; nach ihrem fruchtlosen Ablauf stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere der Rücktritt (§ 323 BGB).
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen, insbesondere die Bereitstellung freigeräumter Arbeitsflächen, die Sicherstellung der Internetverbindung gemäß Ziffer 5.6, die Bereitstellung von Strom und Wasser für den Montagebetrieb, die Anwesenheit zur Termin- und Abnahmebegleitung sowie die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Ziffer 5. Werden Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann Galvanek Bau die Mehraufwendungen (zusätzliche Anfahrts- und Wartezeiten) gesondert in Rechnung stellen.
8.3 Verzögerungen durch unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen, unrichtige Angaben des Kunden oder fehlende bauseitige Voraussetzungen gehen nicht zu Lasten von Galvanek Bau. Galvanek Bau wird den Kunden zur Beseitigung der Behinderung in Textform auffordern und eine angemessene Frist setzen. Beseitigt der Kunde die Behinderung nicht, ist Galvanek Bau berechtigt, Stillstands- und Vorhaltekosten in Höhe von pauschal 333,20 € (inkl. 19 % USt.) je angefangenem Arbeitstag und betroffenem Monteur zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dauert die Behinderung länger als zehn (10) Werktage nach Fristablauf an, ist Galvanek Bau zur Anwendung der Ziffer 8.7 berechtigt.
8.4 Die Materialanlieferung am Aufstellort erfolgt regelmäßig bis zu fünf (5) Werktage vor Beginn der Montagearbeiten. Der Kunde stellt eine geeignete, zugriffsgeschützte Lagerfläche zur Verfügung. Das Eigentum an den gelieferten Komponenten richtet sich nach Ziffer 12. Der Kunde hat die gelagerten Komponenten mit der Sorgfalt aufzubewahren, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 277 BGB). Für Beschädigungen/Verlust durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet der Kunde; im Übrigen verbleibt die Gefahr nach § 644 BGB bei Galvanek Bau bis zur Abnahme. Empfohlen wird eine entsprechende Versicherung bzw. Erweiterung der Hausratversicherung.
8.5 Galvanek Bau wird den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auffordern und ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn er die Abnahme nicht innerhalb von zwölf (12) Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
8.6 Abnahmeprotokoll. Galvanek Bau erstellt anlässlich der Abnahme ein schriftliches Abnahmeprotokoll, in dem Zustand der Anlage, gerügte Mängel sowie Funktionsstand der Inbetriebnahme dokumentiert werden. Der Kunde nimmt persönlich oder durch bevollmächtigten Vertreter teil und unterzeichnet das Protokoll. Gerügte Mängel sind konkret zu bezeichnen. § 640 Abs. 2 und 3 BGB bleiben unberührt.
8.7 Mitwirkungsverweigerung nach Vertragsschluss. Verweigert der Kunde nach Vertragsschluss eine erforderliche Mitwirkungshandlung gemäß Ziffern 5 und 8.2 schuldhaft und nachhaltig, setzt Galvanek Bau eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen unter ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsfolgen. Erbringt der Kunde die Mitwirkung auch dann nicht, kann Galvanek Bau den Vertrag nach § 643 BGB kündigen und nach § 645 Abs. 1 BGB abrechnen (Vergütung der erbrachten Leistung und Ersatz der nicht in der Vergütung enthaltenen Auslagen); ein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht nicht. Ansprüche nach § 642 BGB und Stillstandskosten gemäß Ziffer 8.3 bleiben unberührt.
8.8 Zahlungsverzug und Termine. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, verschieben sich vereinbarte oder in Aussicht gestellte Ausführungstermine um die Dauer des Verzugs. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
9. Leistungsumfang und Änderungen nach Vertragsschluss
9.1 Abweichungen, die der Prüfbericht des ThermoChecks ausweist, werden ausschließlich nach Ziffer 6 behandelt.
9.2 Stellt sich nach Übergabe des Prüfberichts heraus, dass bauseitige Voraussetzungen nicht vorliegen, Vorleistungen Dritter mangelhaft oder unvollständig sind, der Kunde zusätzliche Leistungen wünscht oder sonstige erschwerende Umstände eintreten, die nicht Gegenstand des ThermoChecks waren (insbesondere Behinderung der Ausführung, fehlender Zugang zum Baufeld, nicht fertiggestellte Vorleistung, Verschlammung des Heizungsnetzes, Beimischungen, Defekt vorhandener Ausdehnungsgefäße, zusätzliche Durchbrüche, nachträglich gewünschter Heizkörpertausch, elektrische Zusatzarbeiten, Defekt nicht normgerechter Sicherheitsgruppen), zeigt Galvanek Bau dies an. Erforderliche zusätzliche Leistungen bietet Galvanek Bau als gesonderten Vertrag an; der Kunde ist zur Annahme nicht verpflichtet. Galvanek Bau ist berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen.
9.3 Der Kunde entscheidet über ein Angebot nach Ziffer 9.2 innerhalb von zehn (10) Werktagen. Übersteigt der Wert der zusätzlichen Leistungen 10 % des ursprünglichen Bruttoauftragswerts, erläutert Galvanek Bau zusätzlich in Textform die voraussichtlichen Auswirkungen auf Bauzeit, Funktion und Förderfähigkeit und zeigt Alternativen auf. Lehnt der Kunde ab und beseitigt die Behinderung nicht anderweitig, bleibt Galvanek Bau zur Unterbrechung berechtigt; Stillstandskosten gemäß Ziffer 8.3 sowie Ziffer 8.7 bleiben unberührt.
9.4 Galvanek Bau haftet nicht für Beeinträchtigungen aus bauseitigen Abweichungen, Behinderungen oder abgelehnten zusätzlichen Leistungen, soweit es den Kunden vorher in Textform auf die konkreten Folgen hingewiesen und der Kunde an der Ausführung festgehalten hat. Galvanek Bau schuldet die Funktionsfähigkeit ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistung und der im Prüfbericht dokumentierten bauseitigen Voraussetzungen.
9.5 Notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen oder Sachen darf Galvanek Bau auch ohne vorherige Beauftragung durchführen. Die Kosten trägt der Kunde, sofern und soweit Galvanek Bau die abzuwendende Gefahr nicht zu vertreten hat.
10. Schätzwerte, Annahmen und Effizienzangaben
10.1 Alle Werte, Zahlen, Heizbedarfs-, Leistungsangaben, Jahresarbeitszahlen (JAZ), Wirtschaftlichkeitsanalysen, Stromkostenprognosen und sonstige Informationen basieren auf Schätzungen, Annahmen und Prognosen und dienen lediglich zur Orientierung. Sie stellen keine garantierten oder zugesicherten Eigenschaften dar. Die im Angebot und im Prüfbericht ausgewiesenen technischen Daten, insbesondere die Heizleistung, sind vereinbarte Beschaffenheit.
10.2 Galvanek Bau übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit dieser Schätzwerte. Die prognostizierten Werte hängen u. a. vom individuellen Nutzungsverhalten, von Witterungsbedingungen sowie vom Bestandszustand ab.
10.3 Insbesondere stellt das Erreichen einer bestimmten Jahresarbeitszahl (JAZ ≥ 3 oder höher) im laufenden Betrieb keine vertragliche Zusicherung dar. Unberührt bleibt, dass die Anlage die für die beantragte Förderung geltenden technischen Mindestanforderungen einschließlich der dort geforderten Jahresarbeitszahl in der Auslegung einhalten muss; insoweit übernimmt Galvanek Bau die Verantwortung für die Auslegung nach dem Prüfbericht.
10.4 Verschlammte Heizungsrohre können den Durchfluss und damit die Heizleistung negativ beeinflussen. Galvanek Bau haftet nicht für Leistungsabweichungen, die auf Verschmutzungen oder Verschlammungen der bestehenden Heizungsrohre zurückzuführen sind; Ziffer 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.
10.5 Mehrkosten durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden sind durch den Kunden zu tragen, sofern Galvanek Bau sich auf die Richtigkeit verlassen durfte und die Angaben nicht Gegenstand der Prüfung im ThermoCheck waren.
11. Haftung, Gewährleistung, Garantien und Wartung
11.1 Galvanek Bau haftet nach den gesetzlichen Vorschriften: (a) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen; (b) für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); (c) bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit; (d) nach dem Produkthaftungsgesetz; (e) im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in anderen Ziffern dieser AGB, und im Liefer- und Leistungsvertrag gelten nur in den Grenzen dieser Ziffer und der Ziffer 11.2.
11.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Galvanek Bau auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Ein Mitverschulden des Kunden gemäß § 254 BGB bleibt unberührt.
11.3 Bei Mängeln steht dem Kunden zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu (§ 635 BGB). Galvanek Bau ist berechtigt, zwischen Mangelbeseitigung und Neuherstellung zu wählen. Der Kunde gewährt die erforderliche Zeit und Gelegenheit, insbesondere ungehinderten Zugang. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt, zur Minderung oder zum Schadensersatz nach erfolgloser Nacherfüllung bleiben unberührt; ein Rücktritt wegen unerheblicher Mängel ist nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen.
11.4 Mängelansprüche des Kunden verjähren in fünf (5) Jahren ab Abnahme oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Abnahme nach Ziffer 8.5 als erfolgt gilt. Die Wärmepumpenanlage ist als Werk an einem Bauwerk im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB anzusehen.
11.5 Die Anlage darf ausschließlich mit enthärtetem Wasser nach VDI 2035 befüllt werden. Die Erstbefüllung erfolgt durch Galvanek Bau nach VDI 2035 und ist im Angebot enthalten. Soweit ein konkreter Schaden (insbesondere Verkalkung des Wärmetauschers) kausal auf eine vom Kunden oder einem beauftragten Dritten vorgenommene VDI-2035-widrige Befüllung zurückzuführen ist, haftet Galvanek Bau hierfür nicht; insoweit entfallen auch die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
11.6 Regelmäßige Wartung als Voraussetzung für freiwillige Garantien. (a) Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien stehen unter der Bedingung, dass der Kunde die Anlage regelmäßig fachgerecht warten und inspizieren lässt (Intervall i. d. R. 12 Monate, maximal 16 Monate ab Inbetriebnahme bzw. letzter Wartung). (b) Bei Versäumnis erlöschen die freiwilligen Garantien für Schäden, die kausal auf die unterlassene oder verspätete Wartung zurückzuführen sind; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. (c) Beweislast: Nachweis ordnungsgemäßer Wartung durch Wartungsprotokolle eines fachkundigen Betriebs. (d) Galvanek Bau bietet hierzu separat einen Wartungsvertrag an; dessen Abschluss ist nicht zwingende Voraussetzung – die Wartung kann auch durch einen anderen fachkundigen Betrieb erfolgen.
11.7 Mängelmeldung über das Galvanek-Bau-Ticket-System; Anfahrts- und Diagnosepauschale. (a) Mängelmeldungen sowie Service- und Supportanfragen sind über das bereitgestellte Ticket-System einzureichen. Meldungen über andere Kanäle gelten als rechtzeitig eingegangen, sind aber unverzüglich im Ticket-System nachzutragen. (b) Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein von Galvanek Bau zu vertretender Mangel vorliegt (Bedienungsfehler, mangelnde Wartung, bauseitige Ursachen, Witterung, Nutzerverhalten, Verkalkung mangels VDI-2035-konformer Befüllung), und hätte der Kunde dies bei zumutbarer eigener Prüfung erkennen können, ist Galvanek Bau berechtigt: (i) eine Anfahrts- und Erstdiagnose-Pauschale in Höhe von 214,20 € inkl. USt. (einmalige Anfahrt + Erstdiagnose bis 30 Minuten) sowie (ii) für darüber hinausgehende Arbeitszeit einen Stundensatz von höchstens 172,55 € inkl. USt. Stellt sich nachträglich heraus, dass doch ein zu vertretender Mangel vorlag, werden Pauschale und Stundenbetrag erstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
11.8 Die Veränderung der Vorlauftemperatur der Wärmepumpe ohne Rücksprache mit Galvanek Bau wird ausdrücklich nicht empfohlen. Veränderungen können die Effizienz deutlich verschlechtern und die Jahresarbeitszahl verringern. Galvanek Bau übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für erhöhte Stromverbräuche, sinkende Effizienz oder mögliche Rückforderungen von Förderungen; Ziffer 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.
11.9 Galvanek Bau garantiert nicht, dass der Kunde staatliche Förderungen erhält. Galvanek Bau haftet für allgemeine Informationen zu staatlichen Förderungen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Dies gilt nicht für die von Galvanek Bau als Fördermittelservice geschuldete Antragsbegleitung; hierfür haftet Galvanek Bau nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung bleiben die von Galvanek Bau gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren im Eigentum von Galvanek Bau, soweit sie nicht durch Verbindung mit dem Grundstück wesentliche Bestandteile geworden sind (§§ 946, 94 BGB).
12.2 Abweichend von Ziffer 12.1 geht das Eigentum an den am Aufstellort angelieferten Stoffen und Bauteilen mit vollständiger Zahlung des Abschlags nach Ziffer 7.3 lit. (a) auf den Kunden über, sofern er nicht nach seiner Wahl stattdessen Sicherheit verlangt (§ 632a Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 BGB). Für alle danach erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt Ziffer 12.1 fort.
13. Rücktritt und Kündigung
13.1 Galvanek Bau ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Gründe vorliegen, die die Ausführung rechtlich oder technisch unzumutbar machen und bei Vertragsschluss weder bekannt noch fahrlässig unbekannt waren (insbesondere wenn bauliche oder rechtliche Voraussetzungen kundenseitig nicht vorliegen und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft).
13.2 Infolge der geopolitischen Lage oder unvorhersehbarer Ereignisse kann ein Hersteller trotz rechtzeitiger Bestellung verspätet oder nicht liefern. Galvanek Bau informiert den Kunden unverzüglich in Textform. Verlängert sich die Leistungszeit (Ziffer 8.1) dadurch um mehr als vier (4) Monate, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet Galvanek Bau unverzüglich. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt; für Verzögerungen, die Galvanek Bau zu vertreten hat, gilt Ziffer 8.1.
13.3 Kündigt der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 648 BGB (freie Kündigung), ist Galvanek Bau berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs (§ 648 Satz 2 BGB). Eine Kündigung nach Ziffer 8.7 wird ausschließlich nach § 645 Abs. 1 BGB abgerechnet; Ziffer 13.4 findet auf sie keine Anwendung.
13.4 Abrechnung der noch nicht erbrachten Leistungen. (a) Galvanek Bau rechnet die noch nicht erbrachten Leistungen vorrangig konkret nach § 648 Satz 2 BGB ab: die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und des anderweitigen Erwerbs. Galvanek Bau legt dazu mit der Schlussrechnung die Kalkulation offen (Vorleistungs-, Material-, Personal- und Subunternehmerkosten, Stornoaufwand, Lagerkosten, anteilige Gemeinkosten, entgangener Gewinn). (b) Statt der konkreten Abrechnung kann Galvanek Bau pauschal 15 % des Nettowerts der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen; das ist der Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer abzüglich des nach Ziffer 3.3 berechneten Nettowerts der erbrachten Leistungen. Der Satz entspricht dem nach der Kalkulation von Galvanek Bau gewöhnlich nicht ersparten Aufwand; auf Verlangen legt Galvanek Bau diese Kalkulation offen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Galvanek Bau überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Betrag zusteht. (c) Steht Galvanek Bau die Pauschale nach Buchstabe (b) nicht zu, rechnet Galvanek Bau nach Buchstabe (a) ab; § 648 Satz 3 BGB bleibt unberührt. (d) Galvanek Bau übt die Wahl durch Übersendung der Schlussrechnung aus; ein Wechsel nach Zugang ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig.
14. Widerrufsrecht
14.1 Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume (§ 312b BGB) oder im Fernabsatz (§ 312c BGB) geschlossen, hat der Kunde als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Ziffer 2.1), sofern der Kunde die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil des Angebots; der Kunde erhält sie vor seiner Unterschrift als PDF per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Das vollständige Angebot einschließlich dieser AGB kann der Kunde vor seiner Unterschrift jederzeit vollständig lesen, herunterladen und ausdrucken; die unterzeichnete Fassung erhält er unverzüglich nach Vertragsschluss als PDF per E-Mail (§ 312f BGB). Zugang und Zeitpunkt der Übermittlung werden von Galvanek Bau protokolliert (Versandnachweis des E-Mail-Dienstleisters, Prüfsumme des übermittelten Dokuments); der Kunde kann eine Kopie dieses Nachweises verlangen. Bei Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB gilt § 650l BGB ergänzend.
14.2 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Leistungen gemäß § 357a Abs. 2 BGB zu leisten. Voraussetzungen sind: (a) ein ausdrückliches Verlangen des Kunden; (b) die Übermittlung dieses Verlangens auf einem dauerhaften Datenträger; (c) die Information nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 EGBGB. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, schuldet der Kunde keinen Wertersatz.
14.3 Das Verlangen nach Ziffer 14.2 sowie die Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 BGB) werden über die Erklärung zum vorzeitigen Beginn auf der Widerrufsseite des Angebots dokumentiert. Die Antwort setzt der Kunde selbst; eine Vorbelegung findet nicht statt. Ein späteres Verlangen ist nur wirksam, wenn der Kunde es auf einem dauerhaften Datenträger erklärt und dabei die Hinweise nach Ziffer 3.3 erneut bestätigt. „Nein“ ist zulässig und lässt den Vertragsschluss unberührt; in diesem Fall beginnt Galvanek Bau erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, und Leistungsfristen nach diesen AGB beginnen mit deren Ablauf.
14.4 Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach Ziffer 3.3 (ThermoCheck 2.975,00 € brutto, Fördermittelservice 1.500,00 € brutto, jeweils nur soweit erbracht, mit Gegenbeweis) und im Übrigen nach § 357a Abs. 2 Satz 2 BGB anteilig vom vereinbarten Gesamtpreis nach Maßgabe der erbrachten Leistungen. Bestell-, Storno-, Logistik- oder Lagerkosten schuldet der Kunde im Fall des Widerrufs nicht.
14.5 Widerrufserklärungen sind zu richten an: Galvanek Bau GmbH, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 57, 90482 Nürnberg, Tel: +49 (0) 9163 6253100, E-Mail: info@galvanek-bau.de, oder online unter der in der Widerrufsbelehrung genannten Adresse.
15. Datenschutz
15.1 Galvanek Bau verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung gemäß DSGVO und BDSG.
15.2 Im Rahmen der Inbetriebnahme und des laufenden Betriebs werden Telemetrie- und Betriebsdaten zwecks Fernwartung, Fehleranalyse und Optimierung verarbeitet. Soweit solche Daten an Hersteller oder Wartungsdienstleister übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der separaten Datenschutzerklärung, die dem Kunden mit dem Angebot übermittelt wird.
16. Galvanek+ und Empfehlung von Drittleistungen
16.1 Soweit Galvanek Bau zusätzliche Schutzleistungen Dritter (Versicherungen, Garantieerweiterungen, Förderzusagen) unter der Bezeichnung „Galvanek+" empfiehlt, handelt Galvanek Bau ausschließlich als Tippgeber: Galvanek Bau benennt den Anbieter, vermittelt aber keine Verträge und berät nicht zu Versicherungen. Galvanek Bau ist nicht Versicherer und nicht Förderer und übernimmt keine Haftung für Zusage, Gewährung oder Umsetzung der empfohlenen Leistung.
16.2 Für Galvanek+ und empfohlene Drittleistungen sind ausschließlich die Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters rechtsverbindlich; Galvanek Bau gibt insoweit keine eigene Leistungszusage ab.
16.3 Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit den empfohlenen Leistungen richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter und nach dessen AGB.
17. Anzuwendendes Recht und Schlussbestimmungen
17.1 Diese AGB und die Geschäftsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
17.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abänderung des Textformerfordernisses selbst. Individualvereinbarungen im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
17.5 Galvanek Bau ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 09/2026 (Fassung 3.2) – Angebotsvorlage „Vertrag K3“
Wärmepumpe · Vertrag Final
Für einen neuen Wärmepumpenvertrag nach dem ThermoCheck, wenn ein angepasstes Angebot erforderlich ist.
Fassung 3.2-F · Dokumentstand 29.09.2026 · R18
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Vollständigen Wortlaut lesen · 17 Abschnitte
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB", Fassung 3.2-F, Stand: 11.09.2026) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Galvanek Bau GmbH, Am Steinbruch 3, 91466 Gerhardshofen (nachfolgend „Galvanek Bau") und dem Kunden, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Diese AGB gelten ausschließlich für die Lieferung und Installation von Wärmepumpenanlagen einschließlich der damit verbundenen Planungs-, Beratungs- und Montageleistungen. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Galvanek Bau ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Galvanek Bau schuldet als einheitliches Werk (§§ 631 ff. BGB) eine auf Grundlage der Heizlastberechnung und Auslegung (Ziffer 3.1) für das Gebäude des Kunden geplante, in dessen bestehende Heizungs- und Elektroanlage eingebundene und in Betrieb genommene Wärmepumpenheizung; den hydraulischen Abgleich schuldet Galvanek Bau, soweit er im Angebot als Position ausgewiesen ist. Geschuldet ist dieser Erfolg, nicht die Übergabe einzelner Geräte; Geräte und Material werden zur Einbaustelle geliefert und dort von Galvanek Bau eingebaut. Liegt im Einzelfall ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) vor, gelten die §§ 650i ff. BGB vorrangig.
2. Vertragsschluss
2.1 Das von Galvanek Bau erstellte Angebot ist verbindlich; Galvanek Bau hält sich daran gebunden, bis es nach Ziffer 6.3 Absatz 3 zurückgenommen wird. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden zustande. Einer gesonderten Auftragsbestätigung bedarf es nicht.
2.2 Der ThermoCheck (Ziffer 3) wurde unter dem vorangegangenen Vertrag über die Wärmepumpenanlage erbracht; sein Prüfbericht liegt dem Kunden vor und ist Bestandteil dieses Vertrags (Ziffer 2.4 lit. c). Den Montagetermin teilt Galvanek Bau dem Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung in Textform als Wunschtermin mit (Terminmitteilung, Ziffer 8.1); die Terminmitteilung ist keine Voraussetzung des Vertragsschlusses.
2.3 Galvanek Bau bedient sich zum Zwecke der Vertragsanbahnung freier Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Mündliche Erklärungen, Zusagen oder Nebenabreden des Handelsvertreters begründen keine vertraglichen Verpflichtungen, sofern sie nicht im Angebot oder in Textform durch Galvanek Bau bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben gemäß § 305b BGB unberührt.
2.4 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang werden abschließend bestimmt durch (a) das von Galvanek Bau erstellte und vom Kunden unterzeichnete Angebot einschließlich der Anlage 1 (Beratungsprotokoll und Kundenbestätigung) und der Anlage 2 (Festpreisliste Heizungsanpassungen), (b) den Liefer- und/oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, (c) den Prüfbericht des ThermoChecks gemäß Ziffer 3, soweit dieses Angebot nichts anderes ausweist, sowie (d) diese AGB. Bei Widersprüchen gehen die vorgenannten Dokumente in der genannten Reihenfolge vor.
2.5 Bonität. Die Bonität des Kunden wurde unter dem vorangegangenen Vertrag über die Wärmepumpenanlage geprüft. Galvanek Bau ist berechtigt, sie innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vertragsschluss erneut zu prüfen. Nur wenn diese Prüfung eine wesentliche Verschlechterung gegenüber der früheren Prüfung ergibt, endet der Vertrag mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung in Textform, die den Grund nennt (auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB); bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von vierzehn (14) Tagen zurückerstattet.
3. ThermoCheck (Prüfbericht als Vertragsgrundlage)
3.1 Grundlage dieses Vertrags ist der Prüfbericht des bereits durchgeführten ThermoChecks. Dieser umfasste ausschließlich: die 3D-Aufnahme des zugänglichen Gebäudebestands mittels LiDAR-Scan und Punktwolke; die Aufnahme der Gebäude-, Heizungs- und Elektrodaten einschließlich Aufstellorten, Durchgängen und Leitungswegen; die Erfassung der vorhandenen Heizflächen nach Anzahl, Bauart und Maßen sowie ihres Zustands nach Inaugenscheinnahme und Angabe des Kunden; die Prüfung der Regelbedingungen nach Ziffer 6.1 anhand des zugänglichen Bestands; die Berechnung der Gebäude- und Raumheizlast nach DIN/TS 12831-1:2020-04; die Auslegung des Wärmepumpensystems nach VDI 4645:2018-03; die rechnerische Bewertung der vorhandenen Heizflächen bei verschiedenen Systemtemperaturen; die Berechnung der Volumenströme und der Ventil-Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich sowie den Prüfbericht mit der Aussage zur technischen Machbarkeit. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs an der Anlage war nicht Gegenstand des ThermoChecks; sie ist eine gesonderte Leistung und nur geschuldet, soweit sie im Angebot als Position ausgewiesen ist. Er wurde zerstörungsfrei durchgeführt und umfasste keine Öffnung von Bauteilen, keine Bauteil- oder Probeöffnungen, keine Kernbohrungen, keine Erd- oder Baugrunduntersuchung, keine statische Prüfung, keine Schadstoffuntersuchung und keine Prüfung verdeckt geführter Leitungen. Zustimmungen und Auskünfte Dritter, insbesondere die Zustimmung des Netzbetreibers nach Ziffer 6.1 Buchstabe (c) und behördliche Entscheidungen nach Ziffer 6.1 Buchstabe (f), waren nicht Gegenstand des ThermoChecks. Der ThermoCheck wird unter diesem Vertrag nicht erneut erbracht. Der auf ihn entfallende Anteil von 2.975,00 € brutto (2.500,00 € netto) ist im Gesamtpreis dieses Vertrags enthalten und wird nicht zusätzlich geschuldet. Sobald dieser Vertrag nach Ziffer 6.3 an die Stelle des vorangegangenen Vertrags über die Wärmepumpenanlage getreten ist, erlöschen alle Forderungen aus jenem Vertrag einschließlich der Forderung auf Vergütung des ThermoChecks; bereits auf jenen Vertrag geleistete Zahlungen werden auf den Gesamtpreis dieses Vertrags angerechnet. Ist der vorangegangene Vertrag beendet worden, bevor die Ersetzung eingetreten ist, wird die dort für den ThermoCheck und den Fördermittelservice geschuldete oder geleistete Vergütung auf den Gesamtpreis dieses Vertrags angerechnet; der Kunde schuldet diese Leistungen in keinem Fall zweimal.
3.2 Dieses Angebot berücksichtigt die Feststellungen des Prüfberichts, insbesondere Heizlast, Auslegungs-Vorlauftemperatur, Aufstellorte, Leitungsweg, Heizflächen und die danach erforderlichen Zusatzleistungen. Abweichungen gegenüber dem vorangegangenen Vertrag über die Wärmepumpenanlage sind im Angebot einzeln ausgewiesen.
3.3 Wertersatz bei Widerruf nach verlangtem Beginn. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Galvanek Bau vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Leistungen beginnt (Erklärung zum vorzeitigen Beginn auf der Widerrufsseite des Angebots), und widerruft er den Vertrag danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Von dem im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreis entfallen auf den ThermoCheck 2.975,00 € brutto (2.500,00 € netto) und auf den Fördermittelservice (Vorbereitung und Stellung des Förderantrags) 1.500,00 € brutto (1.260,50 € netto); diese Anteile sind im Gesamtpreis enthalten und werden nicht zusätzlich geschuldet. Bei der Berechnung des Wertersatzes nach § 357a Abs. 2 Satz 2 BGB sind diese vereinbarten Anteile maßgeblich. Für den ThermoCheck schuldet der Kunde unter diesem Vertrag keinen Wertersatz; für ihn gilt allein der vorangegangene Vertrag über die Wärmepumpenanlage, der bei einem Widerruf dieses Vertrags bestehen bleibt, sofern er nicht bereits beendet worden ist, etwa wegen der im Prüfbericht ausgewiesenen Abweichungen (Ziffer 6.3 Absatz 4). Für den Fördermittelservice gilt dasselbe, soweit er bereits unter dem vorangegangenen Vertrag über die Wärmepumpenanlage erbracht wurde; als Wertersatz wird er nur insoweit angesetzt, als er nach Abschluss dieses Vertrags zusätzlich erbracht wurde, und dann nur mit dem auf diesen zusätzlichen Teil entfallenden Anteil. Maßgeblich ist der im Widerrufszeitpunkt dokumentierte Bearbeitungsstand, den Galvanek Bau auf Verlangen offenlegt. Weitere bis zum Widerruf erbrachte Leistungen (insbesondere Feinplanung der Ausführung und Auftragsvorbereitung) werden anteilig von dem um die vorgenannten Anteile verminderten Gesamtpreis (verbleibender Gesamtpreis) berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wert der erbrachten Leistung geringer ist. Galvanek Bau legt die Kalkulation der Anteile auf Verlangen offen. Über den Wertersatz nach diesen Sätzen hinaus schuldet der Kunde im Fall des Widerrufs keine weiteren Kosten, insbesondere keine Bestell-, Storno-, Logistik- oder Lagerkosten.
3.4 Der Prüfbericht ist Grundlage der Ausführung (Ziffer 2.4 lit. c). Die im Prüfbericht festgehaltene Kalkulationsgrundlage (insbesondere Heizlast, Auslegungs-Vorlauftemperatur, Aufstellorte, Leitungsweg, Heizflächen) gilt als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB, soweit dieses Angebot nichts anderes ausweist.
3.5 Aufstellort. Die Aufstellorte der Außen- und Inneneinheit wurden im ThermoCheck festgelegt und sind im Angebot genannt. Galvanek Bau darf den Aufstellort ändern, soweit dies aus technischen oder rechtlichen Gründen (insbesondere Schall- und Brandschutz, Statik, Anschlussbedingungen, Mindestabstände, behördliche oder nachbarrechtliche Vorgaben) erforderlich ist, und informiert den Kunden vor Ausführung in Textform. Eine Änderung des Aufstellorts führt für den Kunden zu keinen Mehrkosten. Stellt die Änderung eine wesentliche Abweichung dar (anderer Gebäudeteil oder Außenbereich, erhebliche optische, akustische oder funktionale Beeinträchtigung), kann der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Information in Textform vom Vertrag zurücktreten; Ziffer 6.8 und 6.9 gelten entsprechend.
3.6 Speicherauslegung. Die Auslegung des Puffer- und Brauchwasserspeichers erfolgt anhand der im ThermoCheck erhobenen Angaben zum Warmwasserbedarf. Weicht der tatsächliche Bedarf hiervon ab, begründet dies keinen Mangel.
3.7 Versorgungsunterbrechung. Im Zuge der Demontage der Bestandsheizung und der Installation der Wärmepumpe kann es zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Warmwasser- und/oder Heizungsversorgung von bis zu vier (4) Tagen kommen. Eine darüber hinausgehende Verlängerung berechtigt den Kunden nur dann zu Ansprüchen, wenn Galvanek Bau sie zu vertreten hat.
4. Rechte und Pflichten von Galvanek Bau
4.1 Hauptleistungspflicht von Galvanek Bau ist das Werk nach Ziffer 1.3 gemäß Angebot und Prüfbericht. Nicht Teil des Leistungsumfangs sind insbesondere der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber, der Netzanschluss, die Anmeldung beim Messstellenbetreiber sowie die Abmeldung des Gaszählers.
4.2 Die Wärmepumpe gilt als betriebsbereit, sobald sie erstmalig in Betrieb genommen wurde und der Kunde die Installation abgenommen hat oder die Abnahme zu Unrecht verweigert. Galvanek Bau ist berechtigt, die geschuldete Leistung in Teilleistungen (insbesondere Fundamentmontage, Heizungs(de)montage, Elektromontage) zu erbringen.
4.2a Umfang der Inbetriebnahme. Die im Festpreis enthaltene Inbetriebnahme umfasst ausschließlich: (a) hydraulische und elektrische Anbindung an die bauseits vorhandenen, normgerechten Schnittstellen; (b) erstmalige Befüllung nach VDI 2035 (vgl. Ziffer 11.5); (c) erstmalige Inbetriebsetzung und Funktionsprüfung; (d) Grundeinstellung der Heizkurve auf Basis der Heizlastberechnung; (e) Einbindung des herstellerseitig serienmäßig vorgesehenen WLAN-/Konnektivitätsmoduls in das vom Kunden gemäß Ziffer 5.6 bereitzustellende Netzwerk. Nicht enthalten: (i) hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VOB/C) bzw. nach KfW-Förderung, sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen; (ii) Einrichtung/Konfiguration/Anschluss eines separaten Wärmepumpen-Stromzählers oder Eigenverbrauchszählers; (iii) Konfiguration von Smart-Home-Systemen oder Anbindung an Drittsysteme; (iv) Nacheinregelungen oder Optimierungen der Heizkurve nach Inbetriebnahme aufgrund individuellen Nutzerverhaltens. Diese Leistungen sind ausschließlich gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung zu erbringen.
4.2b Annahme von Teillieferungen. Galvanek Bau ist – über § 266 BGB hinaus – berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen abzunehmen. Zumutbar insbesondere, wenn eigenständig nutzbar oder abgeschlossener Bauabschnitt (z. B. Fundamentmontage, Heizungsdemontage, Elektromontage). Galvanek Bau ist berechtigt, Teilleistungen gemäß Ziffer 7.3 zur Zahlung zu stellen. Eine Verweigerung der Annahme zumutbarer Teillieferungen begründet einen Annahmeverzug mit den Folgen der Ziffern 8.3, 8.4 und 8.7.
4.3 Die Planungsleistung basiert auf der raumweisen Heizlastermittlung nach DIN/TS 12831-1:2020-04 anhand der im ThermoCheck erhobenen Bestandsdaten. Galvanek Bau wird dem Kunden anhand der Heizlastberechnung mitteilen, in welchen Räumen ein Tausch der vorhandenen Heizkörper aus technischer Sicht erforderlich ist, um die Norm-Innentemperaturen bei der zu verwendenden Vorlauftemperatur zu erreichen.
4.4 Hat der ThermoCheck ergeben, dass ein Heizkörpertausch erforderlich ist, um die Norm-Innentemperaturen bei der vorgesehenen Vorlauftemperatur zu erreichen, ist dieser Tausch in diesem Angebot als Position enthalten. Hat der Kunde den Tausch in Kenntnis der im Prüfbericht konkret benannten Folgen (betroffene Räume, Außentemperaturen, voraussichtliche Raumtemperaturen) ausdrücklich abgelehnt (Heizkörper-Bedenkenhinweis im Beratungsprotokoll, Anlage 1) und ist er deshalb nicht Bestandteil dieses Angebots, schuldet Galvanek Bau das Erreichen der Norm-Innentemperaturen in den betroffenen Räumen nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte für nicht von dieser Aufklärung umfasste Bestandteile bleiben unberührt.
4.5 Stellt sich aufgrund von bauseitigen, technischen, rechtlichen oder sonstigen, von Galvanek Bau nicht zu vertretenden Umständen heraus, dass die im Angebot ausgewiesene Heizleistung in kW nicht vollständig erreicht werden kann, wird Galvanek Bau den Kunden rechtzeitig vor Ausführung in Textform informieren. Bei einer Abweichung bis zu 10 % hat der Kunde nach seiner Wahl: (a) die Leistung gegen anteilige Gutschrift abzunehmen; oder (b) eine Nachbesserung durch Anpassung der Anlage zu verlangen, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. Bei Abweichungen über 10 % wird Galvanek Bau die Installation eines elektrischen Zuheizers oder eine andere geeignete Lösung anbieten. Lehnt der Kunde dieses Angebot ab und ist auch eine Anpassung nach lit. (b) nicht möglich oder zumutbar, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu; bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der Vergütung nach Ziffer 6.8 zurückerstattet. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
4.6 Galvanek Bau darf zur Erfüllung der Vertragspflichten Erfüllungsgehilfen einschalten und solche durch andere ersetzen, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf.
4.7 Angaben anderer Hersteller zu verwendeten Materialien oder Komponenten (insbesondere Datenblätter) macht sich Galvanek Bau nicht zu eigen. Maßgeblich für die Mangelfreiheit sind ausschließlich die im Angebot, im Prüfbericht und in diesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Herstellerprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Effizienzwerte basieren typischerweise auf Idealbedingungen und sind unverbindlich (vgl. Ziffer 10).
4.8 Galvanek Bau ist berechtigt, im Falle der Nichtverfügbarkeit von Waren oder Materialien aufgrund von geopolitischen Ereignissen, Naturkatastrophen, politischen Maßnahmen, Streiks oder ähnlichen, nicht beeinflussbaren Faktoren alternative Komponenten zu verwenden. Die Alternative muss kumulativ erfüllen: (a) gleiche/höhere Energieeffizienzklasse; (b) gleiche/höhere Heizleistung in kW; (c) gleiche/bessere Schallemission (dB); (d) keine Mehrkosten; (e) kein Verlust der Förderfähigkeit oder des Garantieumfangs. Galvanek Bau informiert vor Verwendung in Textform. Ist die Substitution nicht zumutbar, kann der Kunde sie ablehnen und zurücktreten.
4.9 Galvanek Bau schließt die Wärmepumpe an den bauseits vorhandenen Potentialausgleich an. Die Prüfung der elektrischen Anlage (Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) umfasst ausschließlich die neu errichteten Anlagenteile im Zusammenhang mit der Wärmepumpeninstallation.
4.10 Sofern für den Anschluss Module gemäß § 14a EnWG (Steuerbarkeit nach Modul 1 und Modul 3) erforderlich sind, werden diese im Angebot ausgewiesen. Auswirkungen der Netzentgeltregulierung oder einer Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber auf die vereinbarte Wärmeleistung gehen nicht zu Lasten von Galvanek Bau.
5. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere baurechtliche Genehmigungen, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sowie nachbarrechtliche Zustimmungen.
5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Mitteilungen vor Beginn der Arbeiten einzuholen, insbesondere die Anmeldung beim Messstellenbetreiber, die Abmeldung des Gaszählers sowie die Klärung etwaiger Anschluss- und Benutzungszwänge für ein Wärmenetz am Aufstellort.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude samt der bestehenden Heizungsanlage für die Durchführung der Leistung geeignet ist. Galvanek Bau geht davon aus, dass Gebäude und Heizungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und in regelmäßigen Intervallen gewartet wurden (Richtwerte: C-Stahl alle 4 Jahre, Kupfer/Heizkörper alle 6 Jahre, Fußbodenheizung alle 8 Jahre). Bei Zweifeln an der Eignung – insbesondere Statik, Dachstuhl oder Tragfähigkeit – hat der Kunde diese auf eigene Kosten durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Mehrkosten infolge unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden trägt der Kunde nach Maßgabe von Ziffer 10.5.
5.4 Die Hauselektrik, der Zählerschrank, der Hausanschlusskasten (HAK) sowie ein gegebenenfalls erforderlicher zusätzlicher zweiteiliger Zählerschrank liegen nicht im Verantwortungsbereich von Galvanek Bau. Erforderliche Arbeiten zur Anschlusssicherstellung fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden und sind durch ihn auf eigene Kosten zu erbringen. Dies gilt nicht, soweit der ThermoCheck den Zählerschrank nach Ziffer 5.5 geprüft hat; insoweit gilt ausschließlich Ziffer 6.5.
5.5 Bestehende elektrische Anlagen müssen den technischen Normen der VDE 0100 sowie den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers entsprechen. Der ThermoCheck hat geprüft, ob der vorhandene Zählerschrank TAB-konform ist und für die Anschlussleistung ausreicht (Regelbedingung Ziffer 6.1 lit. c); vom Prüfbericht ausgewiesene Ertüchtigungen sind im Angebot enthalten, nicht ausgewiesene werden nach Ziffer 6.5 behandelt. Sofern eine Wandlermessung erforderlich sein sollte, ist diese durch den Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen.
5.6 Der Kunde stellt sicher, dass ab dem ersten Tag der Installation am Standort der Hydraulikstation (WLAN) sowie an der Unterverteilung (LAN) eine funktionsfähige und stabile Internetverbindung mit ausreichender Signalstärke verfügbar ist und im laufenden Betrieb dauerhaft aufrechterhalten wird. Funktionsbeeinträchtigungen oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Internetverbindung fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
5.7 Der Kunde erklärt, dass das Gebäude in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zur Beauftragung der Leistung besitzt.
5.8 Die in den Ziffern 5.1 bis 5.7 aufgeführten Voraussetzungen müssen vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung und auf seine eigenen Kosten erfüllt werden. Galvanek Bau behält sich das Recht vor, zusätzliche Nachweise zur Verifizierung anzufordern.
5.9 Der Kunde gewährt Galvanek Bau bzw. den von Galvanek Bau beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen und Arbeitsflächen. Der Kunde stellt freigeräumte Arbeitsflächen zur Verfügung.
5.10 Die folgenden Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und durch den Kunden auf eigene Kosten zu erbringen oder gesondert zu beauftragen: (a) Maurerarbeiten, insbesondere das Aufstemmen oder Entfernen von Wänden; (b) Putzarbeiten zur Wiederherstellung von Wänden und Decken (Galvanek Bau schuldet ausschließlich den fachgerechten Durchbruch); (c) das Wiederanlegen von Rasenflächen oder gärtnerische Nachbesserungen; (d) das Umpumpen von Restöl in andere Tanks (das Abpumpen ist im Angebot enthalten, soweit ausgewiesen); (e) die Bereitstellung sanitärer Einrichtungen für das Montagepersonal (mobile Toilette/„Dixi") bei Bauvorhaben mit einer Bauzeit von mehr als drei (3) Tagen, sofern eine Nutzung der häuslichen Sanitäreinrichtungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
5.11 Die Verlegung neu errichteter Rohrleitungen, Kabel und sonstiger Versorgungsleitungen erfolgt grundsätzlich Aufputz, sofern im Angebot oder Prüfbericht nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Unterputz-Verlegung erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Beauftragung.
5.12 Vermietete Objekte und Mehrparteienhäuser. Befindet sich der Aufstellort oder ein für die Leistungserbringung erforderlicher Bereich (insbesondere zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der Inbetriebnahme oder der Heizkurveneinstellung) in einer vermieteten oder von Dritten genutzten Einheit, gilt Folgendes: (a) Der Kunde ist verpflichtet, den ungehinderten Zugang der jeweiligen Mieter bzw. Nutzer zu den von Galvanek Bau vorgegebenen Terminen sicherzustellen. Galvanek Bau gibt nach erfolglosem Bemühen um eine einvernehmliche Terminabstimmung verbindliche Termine vor; eine vom Kunden gewünschte Terminverschiebung ist nur zulässig, wenn sie Galvanek Bau spätestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem vorgesehenen Termin in Textform angezeigt wird. (b) Sagt der Kunde, ein Mieter oder Nutzer einen Termin kurzfristiger als achtundvierzig (48) Stunden vorher ab oder ist der Zugang aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist Galvanek Bau berechtigt, die Stillstands- und Anfahrtspauschale gemäß Ziffer 8.3 (333,20 € inkl. 19 % USt. je angefangenem Arbeitstag und betroffenem Monteur) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (c) Sind innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Wochen nach erstmaliger Terminstellung zwei (2) oder mehr Termine zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs oder der abschließenden Inbetriebnahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ausgefallen oder kurzfristig abgesagt worden, kann Galvanek Bau für die bis dahin erbrachten Leistungen eine Abschlagszahlung in Höhe ihres Wertes verlangen (§ 632a Abs. 1 BGB) und Entschädigung nach § 642 BGB beanspruchen; Ziffer 8.7 bleibt unberührt. Die noch ausstehenden Leistungen bleiben geschuldet und werden nachgeholt, sobald der Kunde den Zugang gewährt. Die Abnahme richtet sich nach Ziffer 8.5, sobald die Leistung fertiggestellt ist; bis dahin bleiben Gefahrtragung (§ 644 BGB), die Fälligkeit der Schlussrate nach Ziffer 7.3 lit. (b) und der Beginn der Verjährung unberührt.
5.13 Durch den Netzbetreiber veranlasste Fremdleistungen – insbesondere Arbeiten am Zähler, am Zählerplatz oder am Hausanschluss, die der Netzbetreiber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte ausführen lässt – sind nicht Bestandteil des Festpreises und werden dem Kunden gegenüber gesondert abgerechnet.
6. Festpreis, Regelbedingungen und auflösende Bedingungen
6.1 Der Festpreis beruht auf den Regelbedingungen, deren Vorliegen der Prüfbericht des ThermoChecks bestätigt hat, beziehungsweise auf den im Angebot einzeln ausgewiesenen Abweichungen davon: (a) Die vorhandenen Heizflächen decken die im ThermoCheck berechnete Heizlast bei einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C. (b) Die Außeneinheit ist ebenerdig aufstellbar; der Leitungsweg zur Inneneinheit beträgt bis zu 10 m; Standard-Wanddurchführung; kein Sonderfundament; der Schallschutzabstand ist einhaltbar. (c) Hausanschluss und Zählerschrank reichen ohne Verstärkung oder Umbau aus; der Netzbetreiber stimmt dem Anschluss ohne Auflagen zu. (d) Bestandsleitungen und Heizkörper bleiben ohne Sanierung nutzbar; kein Heizkörpertausch und keine Rohrnetzerneuerung über die im Angebot genannten Positionen hinaus. (e) Demontage der Altanlage ohne Sonderentsorgung (z. B. Öltank, Nachtspeicher). (f) Keine Genehmigung über die Standard-Anmeldung hinaus (Denkmalschutz, Bebauungsplan, Abstandsflächen). (g) Förderfähigkeit nach BEG zum Zeitpunkt der Antragstellung.
6.2 Dieses Angebot beruht auf dem Prüfbericht. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass eine Regelbedingung entgegen dem Prüfbericht nicht erfüllt ist, gilt ausschließlich Ziffer 6.5. Eine Erhöhung des vereinbarten Festpreises ohne neuen Vertrag findet nicht statt.
6.3 Verhältnis zum vorangegangenen Vertrag über die Wärmepumpenanlage. (1) Mit Abschluss dieses Vertrags heben die Parteien den vorangegangenen Vertrag über die Wärmepumpenanlage (Angebotsnummer auf der Seite „Vertragsgrundlagen“) einvernehmlich und vollständig auf; dieser Vertrag tritt an seine Stelle (Ersetzung). Die Aufhebung wird mit Ablauf des vierzehnten (14.) Tages nach Vertragsschluss wirksam, unabhängig vom Lauf der Widerrufsfrist; bis dahin besteht jener Vertrag fort. Die Aufhebung ist Teil dieses Vertrags: Widerruft der Kunde diesen Vertrag wirksam, auch nach Wirksamwerden der Aufhebung, lebt jener Vertrag wieder auf; die Parteien stellen einander so, als wäre die Aufhebung nicht erfolgt (§ 159 BGB), und Absatz 4 gilt. Wird dieser Vertrag wegen Ausfalls der Förderbedingung endgültig unwirksam, lebt jener Vertrag nicht wieder auf; Ziffer 6.8 gilt für beide Verträge nur einmal. Ist der vorangegangene Vertrag vor Wirksamwerden der Aufhebung beendet worden, bleibt dieser Vertrag gleichwohl bestehen; die Ersetzung entfällt und Ziffer 3.1 letzter Satz gilt. Ist die Bezeichnung jenes Vertrags unrichtig oder unvollständig, gilt der zwischen den Parteien zuletzt vor diesem Angebot über dasselbe Bauvorhaben geschlossene Vertrag als der vorangegangene Vertrag. Bestehen mehrere Verträge über dieselbe Wärmepumpenanlage, ist vorangegangener Vertrag der zuletzt vor diesem geschlossene und nicht wirksam widerrufene; die Sätze 1 bis 3 gelten für alle früheren Verträge über dieselbe Anlage, und lebt nach Satz 3 ein Vertrag wieder auf, dann nur der vorangegangene. Für die Reihenfolge maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ziffer 2.1). (2) Der Gesamtpreis dieses Vertrags weicht vom Gesamtpreis des vorangegangenen Vertrags nur ab, soweit der Prüfbericht Abweichungen von den Regelbedingungen der Ziffer 6.1 ausweist oder der Kunde zusätzliche Leistungen wünscht; die Abweichungen sind im Angebot einzeln ausgewiesen. Der ThermoCheck ist mit seinem Anteil nach Ziffer 3.1 im Gesamtpreis dieses Vertrags enthalten; mit der Ersetzung erlöschen alle Forderungen aus dem vorangegangenen Vertrag, geleistete Zahlungen werden angerechnet. (3) Galvanek Bau hält sich an dieses Angebot gebunden, bis es zurückgenommen wird. Die Rücknahme erfolgt in Textform und kann frühestens zu dem auf der ersten Seite als „Gültig bis“ bezeichneten Tag erklärt werden. Bis zum Zugang der Rücknahme kann der Kunde das Angebot annehmen; mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Nimmt der Kunde nach dem Zugang der Rücknahme an, gilt dies als neues Angebot des Kunden, das Galvanek Bau innerhalb von zehn (10) Werktagen in Textform annehmen kann; dieser Vertrag kommt dann mit Zugang der Annahme zustande, und die Absätze 1, 2 und 4 gelten entsprechend. (4) Widerruft der Kunde diesen Vertrag oder kommt er aus einem anderen Grund als dem Ausfall der Förderbedingung nicht zustande, bleibt der vorangegangene Vertrag mit seinem ursprünglichen Inhalt und zu dem dort vereinbarten Festpreis bestehen; die Ersetzung nach Absatz 1 tritt nicht ein. Ist jener Vertrag bereits wegen der im Prüfbericht ausgewiesenen Abweichungen beendet worden, bestehen aus ihm nur die Ansprüche auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, die auf den Gesamtpreis dieses Vertrags angerechnet werden. Der Widerruf dieses Vertrags allein beendet den vorangegangenen Vertrag nicht; er begründet keine Zahlungspflicht, die über den Wertersatz nach Ziffer 3.3 und die aus dem vorangegangenen Vertrag ohnehin geschuldete Vergütung hinausgeht (§ 361 Abs. 1 BGB). Dieselbe Leistung wird nur einmal berechnet. Sind Leistungen bereits erbracht worden, gelten sie als Erfüllung des vorangegangenen Vertrags, soweit sie dort geschuldet sind; auf diesen Vertrag geleistete Zahlungen werden auf die Vergütung aus jenem Vertrag angerechnet. Für Leistungen, die über den Umfang jenes Vertrags hinausgehen, schuldet der Kunde nichts. Das Recht jeder Partei, den vorangegangenen Vertrag wegen im Prüfbericht ausgewiesener Abweichungen zu beenden, bleibt unberührt.
6.4 Leistungen, die nach dem Prüfbericht entfallen, sind in diesem Angebot nicht mehr enthalten; eine nachträgliche Berechnung entfallener Leistungen findet nicht statt.
6.5 Der Prüfbericht gilt als Bestätigung der Regelbedingungen, soweit dieses Angebot keine Abweichungen ausweist. Abweichungen, die bei ordnungsgemäßer Durchführung des ThermoChecks erkennbar waren, gehen zu Lasten von Galvanek Bau; die Ausführung erfolgt insoweit zum vereinbarten Festpreis. Erkennbar im Sinne dieser Ziffer ist, was mit den in Ziffer 3.1 genannten Mitteln feststellbar war. Abweichungen, die damit nicht feststellbar waren, gelten als nicht erkennbar und als mit ihrer Entdeckung eingetreten; bei Zustimmungen und Auskünften Dritter ist das der Zugang der Entscheidung bei Galvanek Bau. In diesem Fall bietet Galvanek Bau die erforderliche Mehrleistung innerhalb von zwanzig (20) Werktagen ab Entdeckung zu angemessenen, marktüblichen Preisen – bei Anpassungen des Heizungssystems zu den Festpreisen der Anlage 2 – als gesonderten Vertrag an; der Kunde ist zur Annahme nicht verpflichtet, und dieser Vertrag besteht im Übrigen fort. Der Kunde kann statt der Annahme verlangen, dass die Leistung ohne die Mehrleistung ausgeführt wird, soweit dies technisch möglich ist; Ziffer 4.4 Satz 2 gilt entsprechend. Ist die Ausführung ohne die Mehrleistung nicht möglich und nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang an, endet dieser Vertrag mit Ablauf dieser Frist (auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB). Galvanek Bau weist den Kunden in dem Angebot ausdrücklich und drucktechnisch hervorgehoben auf diese Rechtsfolge und auf den Fristbeginn hin. Erbrachte Leistungen werden nach Ziffer 6.8 vergütet, Zahlungen angerechnet.
6.6 Förderzusage. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung der Förderzusage, sofern die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung (insbesondere KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Förderkennziffer 458) im Angebot als entscheidungserheblich vermerkt ist. Lehnt die zuständige Förderstelle den Antrag durch Verwaltungsakt endgültig ab, erlischt der Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen mit Zugang der Mitteilung. Für Vorhaben mit BEG-Förderung gilt ausschließlich die aufschiebende Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag; Satz 1 findet keine Anwendung.
6.7 Vorbereitungstätigkeiten. Bis zum Eintritt der im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung, in den Fällen der Ziffer 6.6 Satz 1 bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung, führt Galvanek Bau ausschließlich solche Vorbereitungstätigkeiten durch, die keinen Vorhabenbeginn im Sinne der Förderrichtlinie auslösen (Klärung mit dem Netzbetreiber, Feinplanung der Ausführung, Fortführung des Fördermittelservice). Bestellungen beim Hersteller erfolgen erst nach Eintritt der im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung und nach Ablauf der Widerrufsfrist.
6.8 Vergütung erbrachter Leistungen bei Vertragsende. Endet der Vertrag nach Ziffer 2.5, 3.5, 4.5, 4.8, 6.5 oder 6.6 oder kommt er ganz oder teilweise nicht zustande, weil die im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarte aufschiebende Bedingung nicht eintritt, vergütet der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen: den ThermoCheck mit 2.975,00 € brutto und den Fördermittelservice mit 1.500,00 € brutto (Beträge nach Ziffer 3.3, nur soweit erbracht und nur, soweit sie nicht nach dem vorangegangenen Vertrag geschuldet oder bereits vergütet sind; besteht der vorangegangene Vertrag mangels Ersetzung fort, sind sie ausschließlich dort geschuldet; die Wertersatzregelung der Ziffer 3.3 gilt nur im Widerrufsfall) sowie weitere nachgewiesene Leistungen und nicht stornierbare oder nur gegen Stornogebühr stornierbare Bestellungen nach Aufwand. Bestellungen, die nach Ziffer 6.7 noch nicht erfolgen durften, werden nicht vergütet. Ein darüber hinausgehender Vergütungsanspruch, insbesondere entgangener Gewinn, besteht in diesen Fällen nicht. Geleistete Zahlungen, auch die auf den vorangegangenen Vertrag geleisteten, werden verrechnet; ein Überschuss wird innerhalb von vierzehn (14) Tagen erstattet. Diese Regelung gilt als selbständige Abrede auch dann, wenn der Vertrag infolge des Bedingungseintritts endet. Sie gilt nicht, soweit der Kunde den Vertrag widerruft; dann gelten ausschließlich Ziffer 3.3 und Ziffer 14.
6.9 Nicht zu vergüten sind (a) Leistungen, die allein wegen eines von Galvanek Bau zu vertretenden Fehlers unbrauchbar geworden sind, (b) Leistungen, soweit Galvanek Bau den Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung zu vertreten hat, und (c) Leistungen, soweit der Kunde aus einem von Galvanek Bau zu vertretenden Grund zurücktritt, insbesondere nach Ziffer 3.5 sowie in den Fällen der Ziffern 4.5 und 4.8.
7. Preise, Vorauszahlung, Abschlagszahlungen
7.1 Alle von Galvanek Bau angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.
7.2 Galvanek Bau erbringt nach Vertragsschluss erhebliche Vorabaufwendungen, die Liquidität binden (Feinplanung der Ausführung auf Grundlage des Prüfberichts; Fortführung der Förderantragsbegleitung; nach Ablauf der Widerrufsfrist die Beschaffung der Wärmepumpe und Komponenten beim Hersteller mit verbindlicher Lieferantenanzahlung, regelmäßig 30 % der Materialkosten; Reservierung von Montagekapazitäten und Subunternehmerleistungen; kaufmännische Vertragsabwicklung). Vor diesem Hintergrund ist Galvanek Bau aus sachlich rechtfertigendem Grund berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Bruttoauftragswerts nach Eintritt der im Liefer- und Leistungsvertrag vereinbarten aufschiebenden Bedingung, frühestens jedoch nach Ablauf der Widerrufsfrist, in Rechnung zu stellen. Die Vorauszahlung dient ausschließlich der Deckung der vorgenannten Vorabaufwendungen und wird im Falle eines wirksamen Widerrufs gemäß Ziffer 14 nach Maßgabe der dortigen Wertersatzregelung abgerechnet.
7.3 Zahlungsplan. Nach Anrechnung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 7.2 werden fällig: (a) 45 % des Bruttoauftragswerts (Abschlag), sobald (i) die wesentlichen Anlagenkomponenten (insbesondere Außeneinheit, Inneneinheit bzw. Hydraulikmodul und Speicher) am Aufstellort angeliefert sind, (ii) bei Bodenaufstellung das Fundament im Erdreich hergestellt ist und (iii) die elektrische Vorinstallation (Zuleitung und Absicherung für die Wärmepumpe) ausgeführt ist. Fundament und elektrische Vorinstallation sind keine Voraussetzung, soweit sie bauseits erbracht werden. Galvanek Bau weist die Voraussetzungen mit der Abschlagsrechnung durch Lieferschein oder Fotodokumentation nach. Wandkonsole, Aufständerung, Flachdach- und sonstige Sondermontage, Leitungsweg und Kernbohrungen sowie das Aufsetzen, Befestigen und Anschließen der Geräte gehören zur Endmontage und sind keine Voraussetzung der Fälligkeit. Der Abschlag ist sofort zahlbar; solange der fällige und nicht berechtigt zurückbehaltene Betrag nicht gezahlt ist, ist Galvanek Bau zur Endmontage nicht verpflichtet (§ 320 BGB), und Ausführungstermine verschieben sich entsprechend (Ziffer 8.8); (b) der verbleibende Restbetrag von 5 % des Bruttoauftragswerts mit Abnahme der Gesamtleistung gemäß Ziffer 8.5 (Schlussrechnung), zahlbar binnen 7 Kalendertagen nach Zugang. Mit vollständiger Zahlung des Abschlags nach lit. (a) geht das Eigentum an den angelieferten Stoffen und Bauteilen auf den Kunden über, sofern er nicht nach seiner Wahl stattdessen Sicherheit verlangt (§ 632a Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 BGB; Ziffer 12.2). Jede Abschlagsforderung wird durch eine Aufstellung nachgewiesen, die eine schnelle und sichere Beurteilung ermöglicht; die Aufstellung darf Leistungspositionen anteilig nach Fertigstellungsgrad ansetzen. Maßgeblich ist der Leistungsumfang gemäß Ziffer 2.4. Die Arbeiten beginnen nach Zahlungseingang der Vorauszahlung; die Endmontage beginnt nach Zahlungseingang des Abschlags nach lit. (a). Weitergehende Abschläge nach § 632a BGB gegen erbrachte Teilleistungen bleiben zulässig, soweit in Textform vereinbart. § 632a Abs. 1 Satz 2 und § 641 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
7.4 Sofern im Einzelfall ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt, wird keine Vorauszahlung nach Ziffer 7.2 verlangt. Galvanek Bau kann in diesem Fall Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen verlangen, für angelieferte Stoffe und Bauteile nur gegen Übertragung des Eigentums oder Sicherheit nach Wahl des Kunden (§ 632a Abs. 1 Satz 6 BGB); ihre Summe ist vor Abnahme, einschließlich der auf den vorangegangenen Vertrag geleisteten und nach Ziffer 6.3 angerechneten Zahlungen, zwingend auf 90 % des Bruttoauftragswerts einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen begrenzt (§ 650m Abs. 1 BGB). Die in diesem Fall dem Kunden bei der ersten Abschlagszahlung zu leistende Sicherheit in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der gesetzliche Schutz nach § 641 Abs. 3 BGB (Druckzuschlag bei Mängeln) bleibt in jedem Fall erhalten.
7.5 Galvanek Bau ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an Dritte (insbesondere Finanzierungspartner, Factoring-Dienstleister) abzutreten. Bei Abtretung werden personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang übermittelt; Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
7.6 Der vereinbarte Festpreis ist verbindlich. Eine Anpassung des Preises wegen veränderter Marktpreise für Materialien oder Bauteile findet nicht statt; § 313 BGB bleibt unberührt.
7.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Galvanek Bau berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einzustellen und den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen.
7.8 Zurückbehaltung von Fördernachweisen. Galvanek Bau ist gemäß § 273 BGB berechtigt, die Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD), der Fachunternehmererklärung sowie weiterer für den Abruf von Fördermitteln erforderlicher Nachweise zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag vollständig ausgeglichen sind. Dies gilt nicht, soweit und solange der Kunde Zahlungen berechtigt nach § 641 Abs. 3 BGB zurückbehält (höchstens das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten); in diesem Fall werden die Nachweise unverzüglich nach Beseitigung des Mangels oder nach Ausgleich des unstreitigen Betrags ausgestellt. Galvanek Bau wird die Nachweise in jedem Fall so rechtzeitig ausstellen, dass dem Kunden die Einhaltung der Nachweisfrist des Fördergebers möglich bleibt.
7.9 Aufrechnung. Gegen Forderungen von Galvanek Bau kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln aus diesem Vertrag sowie für entscheidungsreife Gegenforderungen aus diesem Vertragsverhältnis.
8. Termine, Mitwirkung und Materialanlieferung
8.1 Die im Angebot oder in der Terminmitteilung genannten Bau- und Liefertermine sind unverbindliche Wunschtermine, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart. Die Einhaltung setzt rechtzeitige und mangelfreie Selbstbelieferung durch Unterlieferanten sowie vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Galvanek Bau schuldet die Fertigstellung spätestens sechs (6) Monate nach dem späteren von Wunschtermin und Eintritt der aufschiebenden Bedingung des Liefer- und Leistungsvertrags (Leistungszeit), verlängert um Zeiten, in denen Galvanek Bau durch nicht zu vertretende Umstände gehindert ist (insbesondere Lieferengpässe nach Ziffer 13.2, ausstehende Zustimmungen oder Genehmigungen, fehlende Mitwirkung des Kunden). Danach kann der Kunde in Textform eine Nachfrist von mindestens sechs (6) Wochen setzen; nach ihrem fruchtlosen Ablauf stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere der Rücktritt (§ 323 BGB).
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen, insbesondere die Bereitstellung freigeräumter Arbeitsflächen, die Sicherstellung der Internetverbindung gemäß Ziffer 5.6, die Bereitstellung von Strom und Wasser für den Montagebetrieb, die Anwesenheit zur Termin- und Abnahmebegleitung sowie die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Ziffer 5. Werden Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann Galvanek Bau die Mehraufwendungen (zusätzliche Anfahrts- und Wartezeiten) gesondert in Rechnung stellen.
8.3 Verzögerungen durch unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen, unrichtige Angaben des Kunden oder fehlende bauseitige Voraussetzungen gehen nicht zu Lasten von Galvanek Bau. Galvanek Bau wird den Kunden zur Beseitigung der Behinderung in Textform auffordern und eine angemessene Frist setzen. Beseitigt der Kunde die Behinderung nicht, ist Galvanek Bau berechtigt, Stillstands- und Vorhaltekosten in Höhe von pauschal 333,20 € (inkl. 19 % USt.) je angefangenem Arbeitstag und betroffenem Monteur zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dauert die Behinderung länger als zehn (10) Werktage nach Fristablauf an, ist Galvanek Bau zur Anwendung der Ziffer 8.7 berechtigt.
8.4 Die Materialanlieferung am Aufstellort erfolgt regelmäßig bis zu fünf (5) Werktage vor Beginn der Montagearbeiten. Der Kunde stellt eine geeignete, zugriffsgeschützte Lagerfläche zur Verfügung. Das Eigentum an den gelieferten Komponenten richtet sich nach Ziffer 12. Der Kunde hat die gelagerten Komponenten mit der Sorgfalt aufzubewahren, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 277 BGB). Für Beschädigungen/Verlust durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet der Kunde; im Übrigen verbleibt die Gefahr nach § 644 BGB bei Galvanek Bau bis zur Abnahme. Empfohlen wird eine entsprechende Versicherung bzw. Erweiterung der Hausratversicherung.
8.5 Galvanek Bau wird den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auffordern und ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Leistung als abgenommen gilt, wenn er die Abnahme nicht innerhalb von zwölf (12) Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
8.6 Abnahmeprotokoll. Galvanek Bau erstellt anlässlich der Abnahme ein schriftliches Abnahmeprotokoll, in dem Zustand der Anlage, gerügte Mängel sowie Funktionsstand der Inbetriebnahme dokumentiert werden. Der Kunde nimmt persönlich oder durch bevollmächtigten Vertreter teil und unterzeichnet das Protokoll. Gerügte Mängel sind konkret zu bezeichnen. § 640 Abs. 2 und 3 BGB bleiben unberührt.
8.7 Mitwirkungsverweigerung nach Vertragsschluss. Verweigert der Kunde nach Vertragsschluss eine erforderliche Mitwirkungshandlung gemäß Ziffern 5 und 8.2 schuldhaft und nachhaltig, setzt Galvanek Bau eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen unter ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsfolgen. Erbringt der Kunde die Mitwirkung auch dann nicht, kann Galvanek Bau den Vertrag nach § 643 BGB kündigen und nach § 645 Abs. 1 BGB abrechnen (Vergütung der erbrachten Leistung und Ersatz der nicht in der Vergütung enthaltenen Auslagen); ein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht nicht. Ansprüche nach § 642 BGB und Stillstandskosten gemäß Ziffer 8.3 bleiben unberührt.
8.8 Zahlungsverzug und Termine. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, verschieben sich vereinbarte oder in Aussicht gestellte Ausführungstermine um die Dauer des Verzugs. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
9. Leistungsumfang und Änderungen nach Vertragsschluss
9.1 Die Feststellungen des Prüfberichts des ThermoChecks sind in diesem Angebot berücksichtigt (Ziffer 3.2). Umstände, die eine Regelbedingung nach Ziffer 6.1 betreffen, werden ausschließlich nach Ziffer 6.5 behandelt; Stillstandskosten nach Ziffer 8.3 fallen insoweit nicht an. Ziffer 9.2 gilt nur für die dort genannten übrigen Umstände.
9.2 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass bauseitige Voraussetzungen, die nicht Gegenstand des ThermoChecks waren, nicht vorliegen, Vorleistungen Dritter mangelhaft oder unvollständig sind, der Kunde zusätzliche Leistungen wünscht oder sonstige erschwerende Umstände eintreten, die nicht Gegenstand des ThermoChecks waren (insbesondere Behinderung der Ausführung, fehlender Zugang zum Baufeld, nicht fertiggestellte Vorleistung, nachträglich gewünschter Heizkörpertausch, zusätzliche Durchbrüche), zeigt Galvanek Bau dies an. Erforderliche zusätzliche Leistungen bietet Galvanek Bau als gesonderten Vertrag an; der Kunde ist zur Annahme nicht verpflichtet. Galvanek Bau ist berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen.
9.3 Der Kunde entscheidet über ein Angebot nach Ziffer 9.2 innerhalb von zehn (10) Werktagen. Übersteigt der Wert der zusätzlichen Leistungen 10 % des ursprünglichen Bruttoauftragswerts, erläutert Galvanek Bau zusätzlich in Textform die voraussichtlichen Auswirkungen auf Bauzeit, Funktion und Förderfähigkeit und zeigt Alternativen auf. Lehnt der Kunde ab und beseitigt die Behinderung nicht anderweitig, bleibt Galvanek Bau zur Unterbrechung berechtigt; Stillstandskosten gemäß Ziffer 8.3 sowie Ziffer 8.7 bleiben unberührt.
9.4 Galvanek Bau haftet nicht für Beeinträchtigungen aus bauseitigen Abweichungen, Behinderungen oder abgelehnten zusätzlichen Leistungen, soweit es den Kunden vorher in Textform auf die konkreten Folgen hingewiesen und der Kunde an der Ausführung festgehalten hat. Galvanek Bau schuldet die Funktionsfähigkeit ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistung und der im Prüfbericht dokumentierten bauseitigen Voraussetzungen.
9.5 Notwendige Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen oder Sachen darf Galvanek Bau auch ohne vorherige Beauftragung durchführen. Die Kosten trägt der Kunde, sofern und soweit Galvanek Bau die abzuwendende Gefahr nicht zu vertreten hat.
10. Schätzwerte, Annahmen und Effizienzangaben
10.1 Alle Werte, Zahlen, Heizbedarfs-, Leistungsangaben, Jahresarbeitszahlen (JAZ), Wirtschaftlichkeitsanalysen, Stromkostenprognosen und sonstige Informationen basieren auf Schätzungen, Annahmen und Prognosen und dienen lediglich zur Orientierung. Sie stellen keine garantierten oder zugesicherten Eigenschaften dar. Die im Angebot und im Prüfbericht ausgewiesenen technischen Daten, insbesondere die Heizleistung, sind vereinbarte Beschaffenheit.
10.2 Galvanek Bau übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit dieser Schätzwerte. Die prognostizierten Werte hängen u. a. vom individuellen Nutzungsverhalten, von Witterungsbedingungen sowie vom Bestandszustand ab.
10.3 Insbesondere stellt das Erreichen einer bestimmten Jahresarbeitszahl (JAZ ≥ 3 oder höher) im laufenden Betrieb keine vertragliche Zusicherung dar. Unberührt bleibt, dass die Anlage die für die beantragte Förderung geltenden technischen Mindestanforderungen einschließlich der dort geforderten Jahresarbeitszahl in der Auslegung einhalten muss; insoweit übernimmt Galvanek Bau die Verantwortung für die Auslegung nach dem Prüfbericht.
10.4 Verschlammte Heizungsrohre können den Durchfluss und damit die Heizleistung negativ beeinflussen. Galvanek Bau haftet nicht für Leistungsabweichungen, die auf Verschmutzungen oder Verschlammungen der bestehenden Heizungsrohre zurückzuführen sind; Ziffer 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.
10.5 Mehrkosten durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden sind durch den Kunden zu tragen, sofern Galvanek Bau sich auf die Richtigkeit verlassen durfte und die Angaben im ThermoCheck nicht überprüfbar waren.
11. Haftung, Gewährleistung, Garantien und Wartung
11.1 Galvanek Bau haftet nach den gesetzlichen Vorschriften: (a) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen; (b) für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); (c) bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit; (d) nach dem Produkthaftungsgesetz; (e) im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in anderen Ziffern dieser AGB, im Liefer- und Leistungsvertrag und in den Anlagen gelten nur in den Grenzen dieser Ziffer und der Ziffer 11.2.
11.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Galvanek Bau auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Ein Mitverschulden des Kunden gemäß § 254 BGB bleibt unberührt.
11.3 Bei Mängeln steht dem Kunden zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu (§ 635 BGB). Galvanek Bau ist berechtigt, zwischen Mangelbeseitigung und Neuherstellung zu wählen. Der Kunde gewährt die erforderliche Zeit und Gelegenheit, insbesondere ungehinderten Zugang. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt, zur Minderung oder zum Schadensersatz nach erfolgloser Nacherfüllung bleiben unberührt; ein Rücktritt wegen unerheblicher Mängel ist nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen.
11.4 Mängelansprüche des Kunden verjähren in fünf (5) Jahren ab Abnahme oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Abnahme nach Ziffer 8.5 als erfolgt gilt. Die Wärmepumpenanlage ist als Werk an einem Bauwerk im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB anzusehen.
11.5 Die Anlage darf ausschließlich mit enthärtetem Wasser nach VDI 2035 befüllt werden. Die Erstbefüllung erfolgt durch Galvanek Bau nach VDI 2035 und ist im Angebot enthalten. Soweit ein konkreter Schaden (insbesondere Verkalkung des Wärmetauschers) kausal auf eine vom Kunden oder einem beauftragten Dritten vorgenommene VDI-2035-widrige Befüllung zurückzuführen ist, haftet Galvanek Bau hierfür nicht; insoweit entfallen auch die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
11.6 Regelmäßige Wartung als Voraussetzung für freiwillige Garantien. (a) Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien stehen unter der Bedingung, dass der Kunde die Anlage regelmäßig fachgerecht warten und inspizieren lässt (Intervall i. d. R. 12 Monate, maximal 16 Monate ab Inbetriebnahme bzw. letzter Wartung). (b) Bei Versäumnis erlöschen die freiwilligen Garantien für Schäden, die kausal auf die unterlassene oder verspätete Wartung zurückzuführen sind; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. (c) Beweislast: Nachweis ordnungsgemäßer Wartung durch Wartungsprotokolle eines fachkundigen Betriebs. (d) Galvanek Bau bietet hierzu separat einen Wartungsvertrag an; dessen Abschluss ist nicht zwingende Voraussetzung – die Wartung kann auch durch einen anderen fachkundigen Betrieb erfolgen.
11.7 Mängelmeldung über das Galvanek-Bau-Ticket-System; Anfahrts- und Diagnosepauschale. (a) Mängelmeldungen sowie Service- und Supportanfragen sind über das bereitgestellte Ticket-System einzureichen. Meldungen über andere Kanäle gelten als rechtzeitig eingegangen, sind aber unverzüglich im Ticket-System nachzutragen. (b) Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein von Galvanek Bau zu vertretender Mangel vorliegt (Bedienungsfehler, mangelnde Wartung, bauseitige Ursachen, Witterung, Nutzerverhalten, Verkalkung mangels VDI-2035-konformer Befüllung), und hätte der Kunde dies bei zumutbarer eigener Prüfung erkennen können, ist Galvanek Bau berechtigt: (i) eine Anfahrts- und Erstdiagnose-Pauschale in Höhe von 214,20 € inkl. USt. (einmalige Anfahrt + Erstdiagnose bis 30 Minuten) sowie (ii) für darüber hinausgehende Arbeitszeit den Stundensatz nach Anlage 2 § 7.1 (höchstens 172,55 € inkl. USt.). Stellt sich nachträglich heraus, dass doch ein zu vertretender Mangel vorlag, werden Pauschale und Stundenbetrag erstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
11.8 Die Veränderung der Vorlauftemperatur der Wärmepumpe ohne Rücksprache mit Galvanek Bau wird ausdrücklich nicht empfohlen. Veränderungen können die Effizienz deutlich verschlechtern und die Jahresarbeitszahl verringern. Galvanek Bau übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für erhöhte Stromverbräuche, sinkende Effizienz oder mögliche Rückforderungen von Förderungen; Ziffer 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.
11.9 Galvanek Bau garantiert nicht, dass der Kunde staatliche Förderungen erhält. Galvanek Bau haftet für allgemeine Informationen zu staatlichen Förderungen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Dies gilt nicht für die von Galvanek Bau als Fördermittelservice geschuldete Antragsbegleitung; hierfür haftet Galvanek Bau nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung bleiben die von Galvanek Bau gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren im Eigentum von Galvanek Bau, soweit sie nicht durch Verbindung mit dem Grundstück wesentliche Bestandteile geworden sind (§§ 946, 94 BGB).
12.2 Abweichend von Ziffer 12.1 geht das Eigentum an den am Aufstellort angelieferten Stoffen und Bauteilen mit vollständiger Zahlung des Abschlags nach Ziffer 7.3 lit. (a) auf den Kunden über, sofern er nicht nach seiner Wahl stattdessen Sicherheit verlangt (§ 632a Abs. 1 Satz 6, Abs. 2 BGB). Für alle danach erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt Ziffer 12.1 fort.
13. Rücktritt und Kündigung
13.1 Galvanek Bau ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Gründe vorliegen, die die Ausführung rechtlich oder technisch unzumutbar machen und bei Vertragsschluss weder bekannt noch fahrlässig unbekannt waren (insbesondere wenn bauliche oder rechtliche Voraussetzungen kundenseitig nicht vorliegen und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft).
13.2 Infolge der geopolitischen Lage oder unvorhersehbarer Ereignisse kann ein Hersteller trotz rechtzeitiger Bestellung verspätet oder nicht liefern. Galvanek Bau informiert den Kunden unverzüglich in Textform. Verlängert sich die Leistungszeit (Ziffer 8.1) dadurch um mehr als vier (4) Monate, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet Galvanek Bau unverzüglich. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt; für Verzögerungen, die Galvanek Bau zu vertreten hat, gilt Ziffer 8.1.
13.3 Kündigt der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 648 BGB (freie Kündigung), ist Galvanek Bau berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs (§ 648 Satz 2 BGB). Eine Kündigung nach Ziffer 8.7 wird ausschließlich nach § 645 Abs. 1 BGB abgerechnet; Ziffer 13.4 findet auf sie keine Anwendung.
13.4 Abrechnung der noch nicht erbrachten Leistungen. (a) Galvanek Bau rechnet die noch nicht erbrachten Leistungen vorrangig konkret nach § 648 Satz 2 BGB ab: die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und des anderweitigen Erwerbs. Galvanek Bau legt dazu mit der Schlussrechnung die Kalkulation offen (Vorleistungs-, Material-, Personal- und Subunternehmerkosten, Stornoaufwand, Lagerkosten, anteilige Gemeinkosten, entgangener Gewinn). (b) Statt der konkreten Abrechnung kann Galvanek Bau pauschal 15 % des Nettowerts der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen; das ist der Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer abzüglich des nach Ziffer 3.3 berechneten Nettowerts der erbrachten Leistungen. Der Satz entspricht dem nach der Kalkulation von Galvanek Bau gewöhnlich nicht ersparten Aufwand; auf Verlangen legt Galvanek Bau diese Kalkulation offen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Galvanek Bau überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Betrag zusteht. (c) Steht Galvanek Bau die Pauschale nach Buchstabe (b) nicht zu, rechnet Galvanek Bau nach Buchstabe (a) ab; § 648 Satz 3 BGB bleibt unberührt. (d) Galvanek Bau übt die Wahl durch Übersendung der Schlussrechnung aus; ein Wechsel nach Zugang ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig.
14. Widerrufsrecht
14.1 Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume (§ 312b BGB) oder im Fernabsatz (§ 312c BGB) geschlossen, hat der Kunde als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Ziffer 2.1), sofern der Kunde die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil des Angebots; der Kunde erhält sie vor seiner Unterschrift als PDF per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Das vollständige Angebot einschließlich dieser AGB kann der Kunde vor seiner Unterschrift jederzeit vollständig lesen, herunterladen und ausdrucken; die unterzeichnete Fassung erhält er unverzüglich nach Vertragsschluss als PDF per E-Mail (§ 312f BGB). Zugang und Zeitpunkt der Übermittlung werden von Galvanek Bau protokolliert (Versandnachweis des E-Mail-Dienstleisters, Prüfsumme des übermittelten Dokuments); der Kunde kann eine Kopie dieses Nachweises verlangen. Widerruft der Kunde diesen Vertrag, bleibt der vorangegangene Vertrag über die Wärmepumpenanlage mit seinem ursprünglichen Inhalt bestehen, sofern er nicht bereits beendet worden ist, etwa wegen der im Prüfbericht ausgewiesenen Abweichungen (Ziffer 6.3 Absatz 4). Nimmt Galvanek Bau ein verspätetes Angebot des Kunden an, beginnt die Frist mit dem Tag des Zugangs der Annahmeerklärung von Galvanek Bau; Galvanek Bau nennt diesen Tag in der Annahmeerklärung. Bei Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB gilt § 650l BGB ergänzend.
14.2 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Leistungen gemäß § 357a Abs. 2 BGB zu leisten. Voraussetzungen sind: (a) ein ausdrückliches Verlangen des Kunden; (b) die Übermittlung dieses Verlangens auf einem dauerhaften Datenträger; (c) die Information nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 EGBGB. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, schuldet der Kunde keinen Wertersatz.
14.3 Das Verlangen nach Ziffer 14.2 sowie die Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 BGB) werden über die Erklärung zum vorzeitigen Beginn auf der Widerrufsseite des Angebots dokumentiert. Die Antwort setzt der Kunde selbst; eine Vorbelegung findet nicht statt. Ein späteres Verlangen ist nur wirksam, wenn der Kunde es auf einem dauerhaften Datenträger erklärt und dabei die Hinweise nach Ziffer 3.3 erneut bestätigt. „Nein“ ist zulässig und lässt den Vertragsschluss unberührt; in diesem Fall beginnt Galvanek Bau erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, und Leistungsfristen nach diesen AGB beginnen mit deren Ablauf.
14.4 Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach Ziffer 3.3: der Fördermittelservice mit dem auf den nach Vertragsschluss zusätzlich erbrachten Teil entfallenden Anteil seines vereinbarten Anteils von 1.500,00 € brutto, die übrigen erbrachten Leistungen anteilig vom verbleibenden Gesamtpreis nach § 357a Abs. 2 Satz 2 BGB; für den ThermoCheck ist unter diesem Vertrag kein Wertersatz geschuldet. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis nach Ziffer 3.3 vorbehalten. Bestell-, Storno-, Logistik- oder Lagerkosten schuldet der Kunde im Fall des Widerrufs nicht.
14.5 Widerrufserklärungen sind zu richten an: Galvanek Bau GmbH, Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 57, 90482 Nürnberg, Tel: +49 (0) 9163 6253100, E-Mail: info@galvanek-bau.de, oder online unter der in der Widerrufsbelehrung genannten Adresse.
15. Datenschutz
15.1 Galvanek Bau verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung gemäß DSGVO und BDSG.
15.2 Im Rahmen der Inbetriebnahme und des laufenden Betriebs werden Telemetrie- und Betriebsdaten zwecks Fernwartung, Fehleranalyse und Optimierung verarbeitet. Soweit solche Daten an Hersteller oder Wartungsdienstleister übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der separaten Datenschutzerklärung, die dem Kunden mit dem Angebot übermittelt wird.
16. Galvanek+ und Empfehlung von Drittleistungen
16.1 Soweit Galvanek Bau zusätzliche Schutzleistungen Dritter (Versicherungen, Garantieerweiterungen, Förderzusagen) unter der Bezeichnung „Galvanek+" empfiehlt, handelt Galvanek Bau ausschließlich als Tippgeber: Galvanek Bau benennt den Anbieter, vermittelt aber keine Verträge und berät nicht zu Versicherungen. Galvanek Bau ist nicht Versicherer und nicht Förderer und übernimmt keine Haftung für Zusage, Gewährung oder Umsetzung der empfohlenen Leistung.
16.2 Für Galvanek+ und empfohlene Drittleistungen sind ausschließlich die Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters rechtsverbindlich; Galvanek Bau gibt insoweit keine eigene Leistungszusage ab.
16.3 Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit den empfohlenen Leistungen richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter und nach dessen AGB.
17. Anzuwendendes Recht und Schlussbestimmungen
17.1 Diese AGB und die Geschäftsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
17.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abänderung des Textformerfordernisses selbst. Individualvereinbarungen im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
17.5 Galvanek Bau ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 09/2026 (Fassung 3.2-F) – Angebotsvorlage „Vertrag Final“
Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie einen außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die genaue Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit Ihrem Vertrag.
Sie können Ihren Widerruf per Brief oder E-Mail an info@galvanek-bau.de erklären oder online über die Funktion „Vertrag widerrufen“.
Photovoltaik, Speicher und weitere Leistungen
Die oben bereitgestellten Wärmepumpen-AGB gelten nicht automatisch für Photovoltaik, eigenständige Speicheraufträge oder Serviceverträge. Die jeweiligen Bedingungen und Widerrufsinformationen erhalten Sie mit dem konkreten Angebot vor einem Vertragsschluss.
Unterlagen vorab anfordern
Sie möchten die für Ihr Vorhaben vorgesehenen AGB oder Widerrufsinformationen vor einem Beratungstermin lesen? Schreiben Sie an info@galvanek-bau.de. Wir senden Ihnen die für das geplante Angebot passende Fassung zu.
