
Förderung & Reihenfolge
Die Förderung beginnt
mit der richtigen Reihenfolge.
Je nach Voraussetzungen sind bei KfW 458 bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, einen Vertrag mit Förderbedingung und den Antrag vor Vorhabenbeginn. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
- −750 €förderfähige Kosten alle sechs Monate, ab Februar 2027
- 4 Schrittein fester Reihenfolge bis zur Auszahlung
- BzAdie Bestätigung zum Antrag erstellen wir für Sie
- PersönlichBegleitung bei der Antragstellung
Vor der Beauftragung
Vier Schritte.
Die Reihenfolge zählt.
Die Reihenfolge gehört zur Förderfähigkeit. Legen Sie den Schalter um und sehen Sie, welche Schritte dabei wichtig sind.
- Schritt 1
Bestätigung zum Antrag
Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA. Sie ist die Grundlage für alles Weitere.
Wir erstellen sie für Sie.
- Schritt 2
Vertrag mit Förderbedingung
Der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage.
Diese Bedingung steht in unserem Vertrag.
- Schritt 3
Antrag vor Vorhabenbeginn
Beantragt wird über „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen.
Wir sagen Ihnen, wann der Antrag raus muss.
- Schritt 4
Zusage, Umsetzung, Auszahlung
Nach der Zusage wird gebaut. Am Ende gehen Bestätigung nach Durchführung und Rechnungen an die KfW.
Die Nachweise bereiten wir mit vor.
So sind die formalen Schritte richtig geordnet. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, entscheidet die KfW nach Prüfung Ihres Antrags.

Schritt 1 im Bild
Die Bestätigung zum Antrag entsteht aus der fachlichen Planung — mit Angaben zu Ihrem Haus und der vorgesehenen Heizung, nicht aus einer pauschalen Vorlage.
Den richtigen Zeitpunkt nutzen
Ihr Förderrahmen
wird kleiner.
Ab Februar 2027 sinkt die förderfähige Kostenbasis alle sechs Monate um 750 €. Wer den Heizungstausch plant, sollte die Förderung jetzt mitdenken.
Stand September 2026
28.000 Euro
Maximal förderfähige Kosten
Die Kostenbasis für die erste Wohneinheit.
Erste Wohneinheit · Maximal förderfähige Kosten, kein ausgezahlter Zuschuss.
Balken mit Achsenbruch: Darstellung ab 20.000 €. Quelle: KfW 458 · Stand: 24.09.2026

Was am Ende zählt
Am Ende zählt nicht der Antrag.
Sondern der erste Winter.
Die Förderung ist Mittel zum Zweck: Sie macht den Tausch bezahlbar. Gemessen wird er später — an der Heizkostenabrechnung und daran, wie warm es wirklich ist.
Ihr nächster Schritt
Was gilt
für Ihr Haus?
Im ersten Gespräch klären wir Gebäude, Technik und Einkommenssituation — und sagen Ihnen, welche Bausteine realistisch sind. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; die Konditionen weiterer Leistungen stehen im individuellen Angebot.

